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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:18:48 *
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Autor Thema: Arbeitgeber überweist mein Gehalt über 994€  (Gelesen 529 mal)
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blueangel5000
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« am: 26. Oktober 2010, 11:45:26 »

Hallo zusammen,
ich habe mal ein Frage, ich bein seit einem Jahr in der Insolvenz. Ich habe ein Unterschiedliches EInkommen. Nun ist es so das ich über 994€ verdiene. Und alles was darüber ist überweist meine Firma irgendwo hin. Ich glaube an meinen TH. Ist das so korekt?
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« Antworten #1 am: 26. Oktober 2010, 11:53:08 »

Mit den Angaben kann man wenig anfangen!!

Sie müssen doch wissen, wohin Ihr gehalt geht! Irgendwohin? Das kann ja nicht sein!

Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen, wieviele Unterhaltsberechtigte Personen etc.!
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blueangel5000
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« Antworten #2 am: 26. Oktober 2010, 11:56:29 »

Also ich verdiene 1050€ ausgezahlt. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen und habe keine Kinder.
Das einzige was ich auf meinem Lohnzetel sehe das unten steht.(IN(501) und der Betrag der über 994€ ist!
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Fallera
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« Antworten #3 am: 26. Oktober 2010, 11:58:35 »

1.050,00 bis 1.059,99 =  45,40 EUR pfändbar bei keiner Unterhaltsberechtigten Person.
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« Antworten #4 am: 26. Oktober 2010, 12:02:14 »

Ich bin davon ausgegangen das nur prozente davon abegehen. Und warum ist bei meiner bekanten die genau so lebt wie ich das anders. Sie bekommt alle 3Monate beschied vom TH wiesveil sie Überweisen soll. Darum verstehe ich nicht warum alles was über 994€ bei mir weg geht.
Nächste Problem was ich habe ist das mein Freundin Hartz4 bekommt und mein Gehalt mit berechnet wird also mein komplettes Gehalt auch über 994€!
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« Antworten #4 am: 26. Oktober 2010, 12:02:14 »



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Fallera
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« Antworten #5 am: 26. Oktober 2010, 12:10:23 »

Den pfändbaren Betrag können sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen!

Es gibt auch die Möglichkeit den pfändbaren Betrag selbst abzuführen.
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« Antworten #6 am: 26. Oktober 2010, 19:17:21 »

Irgend wo sind hier 11 Euro Differenz zwischen dem was Netto ausgezahlt werden müßte und was Sie tatsächlich ausgezahlt bekommen.

Die Pfändung wird zunächst vom Gesetzlichen Netto berechnet.
Dieser Wert wäre mal zu prüfen und damit in der Tabelle nachzusehen.

Da der Th ihren AG angeschrieben hat, führt dieser an den Th auf das Anderkonto ab.
Bei Ihrer Bekannten scheint das aus bestimmten Gründen nicht so zu sein.

Bezüglich der Berücksichtigung von LG , die Sozialleistungen bekommen, hatte ich an andeer Stelle bereits geschrieben.

Bekannt ist mir ein Urteil des OLG Frankfurt, das davon ausgeht, dass in solchen Fällen eine Berücksichtigung erfolgen kann.
Der Schuldner muss dazu aber einen Antrag an das Insolvenzgericht stellen.
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