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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:27:11 *
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Autor Thema: Arbeitsbrille als Spesen deklariert  (Gelesen 242 mal)
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pinguin48
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Beiträge: 43

Danke
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-an Sie: 0



« am: 01. August 2011, 19:27:52 »

Hallo zusammen
Bin in Pi.
Ich brauche eine Arbeitsbrille. Kosten 179€ Davon bekomme ich von meinem Arbeitgeber 100 € zurück . Von einer Kollegin weiss ich das es als Spesen deklariert wird.

Werden Spesen gepfändet ? dntknw

Lg Pinguin 48
Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
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Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
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« Antworten #1 am: 01. August 2011, 19:32:48 »

Spesen sind ebenso unpfändbar wie Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial..
Zitat
§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind

1.
    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2.
    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3.
    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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