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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:28:06 *
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Autor Thema: Arbeitslohn Freistellung Verkauf des Unternehmens durch Insolvenzverwalter  (Gelesen 3043 mal)
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BIPO
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« am: 10. Januar 2009, 20:31:48 »

Hallo Forum,
ich bin neu hier, hoffe soweit alles richtig gemacht zu haben und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei meinem Problem, meinen Fragen mit "Rat und Tat" weiterhelfen könntet.

Zum Problem.
Meine Frau arbeitet seit vielen Jahren in einem großen Einzelhandelsunternehmen mit Filialbetrieben. Mitte letzten Jahres musste selbiges Insolvenz anmelden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde eingesetzt. Dieser hat als erstes dafür gesorgt, dass die Löhne im Rahmen von vorfinanziertem Insolvenzgeld drei Monate (bis einschließlich September) gezahlt wurden. Trotz aller vollmundigen Versprechungen des Insolvenzverwalters, locker kurzfristig einen neuen Investor aus dem Hut zu zaubern, kam es wie es kommen musste und der noch vorläufige Insolvenzverwalter gab gerade einmal eine Woche vor dem Insolvenz Eröffnungstermin bekannt, dass knapp die Hälfte aller Standorte nun doch geschlossen werden muss. Weiterhin müssten alle MitarbeiterInnen innerhalb nur weniger Tage in eine Beschäftigungsgesellschaft (maximal für 4 Monate) wechseln und einen Auflösungsvertrag unterschreiben, da sie ansonten ab Insolvenzeröffnung freigestellt und auch keinen Lohn mehr erhalten würden.  Die Einzelheiten zu dem ausgeübten Druck und Psyschoterror will ich hier nicht ausbreiten. Letztendlich gehörte meine Frau zu den knapp 20% der MitarbeiterInnen, die den Auflösungsvertrag nicht unterschrieben haben und dementsprechend auch wie angedroht, ab 01.10.08 freigestellt wurden und gut drei Wochen später eine betriebsbedingte Kündigung (ohne nähere Angaben) nach Insolvenzrecht (verkürzte Kündigungsfrist max. 3 Monate) erhalten hat.

Nur eine gute Woche später am 03.11.08 ließ der Insolvenzverwalter dann die Katze aus dem Sack und meldete an alle Presseagenturen den Abschluss des erfolgreichen Verkaufs des Unternehmens im Rahmen eines geordneten Bieterverfahrens.

Ich will diese "Art" mit MitarbeiterInnen, die zum Teil seit 40 Jahren in diesem Unternehmen gearbeitet haben, hier nicht weiter kommetieren oder werten, sondern euch bitten, mir bei der Lösung meines nachfolgend geschilderten Problems zu helfen.

Wie bereits geschrieben, erhält meine Frau seit Oktober keinen Lohn mehr. Der Insolvenzverwalter hat uns mitgeteilt, dass die Lohnansprüche Masseschulden sind und er dazu zu einem späteren Zeitpunkt? nochmals Stellung nehmen würde. Parallel hat er dass Unternehmen aber bereits innerhalb eines Monates nach Insolvenzeröffnung an einen Investor aus der gleichen Branche verkauft.

Der Filialbetrieb, in dem meine Frau bisher gearbeitet hat, lief und läuft unverändert und mit gleicher Personalstärke (es gab sogar bereits Neueinstellungen) weiter. In einem Sozialplan bzw. Interessensausgleich, den wir erst jetzt haben einsehen können, sind folgende Modalitäten vereinbart worden. Sozialplanvolumen in 7stelliger Höhe für Abfindungen, Anmeldung von Ansprüchen: "Der Mitarbeiter hat ab Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist bei Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf die Differenz zu seinem Bruttolohnanspruch. Die Ermittlung ist erst möglich, wenn der Anspruchsübergang dem Insolvenzverwalter vorliegt.

Da meine Frau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aber nur "arbeitssuchend" gemeldet ist, können wir ja auch keinen Anspruchsübergang belegen.

Was können/sollen wir tun, damit meine Frau ihren Lohnanspruch umsetzen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.




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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 10. Januar 2009, 22:45:21 »

sorry, aber aus meiner Sicht überfordert das die Möglichkeiten eines Forums.
Sie sollten einen Anwalt zur Durchsetzung ihrer Ansprüche hinzuziehen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
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« Antworten #2 am: 12. Januar 2009, 17:19:02 »

Hallo,

richtig, das Arbeitsrecht in der Insolvenz ist sehr speziell und z.T. schwer verständlich.
Mit Ihrem Problem haben Sie sich außerdem viel Zeit gelassen. Wenn ich das richtig sehe, haben Sie auch die Fristen für eine Kündigungsschutzklage versäumt.

Den Anspruchsübergang errechnet normalerweise die für Sie zuständige Arbeitsagentur und fordert den Betrag bei dem Insolvenzverwalter ein. Ob dies geschehen ist, könnten Sie bei der Arbeitsagentur erfragen. Der IV führt die sog. Differenzlohnberechnung durch und hat den Rest an Sie zu zahlen. Darüber müssten Sie sodann eine Abrechnung erhalten, allein schon für Ihre Steuererklärung. Ist der Anspruchsübergang geltend gemacht, fragen Sie doch bei dem IV, wie lange es bis zur Zahlung des Restlohns dauert.

MfG

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