Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 05:41
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:41:39 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Arbeitswechsel  (Gelesen 2418 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Sipelan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 29. März 2007, 01:48:51 »

Kaum hier und schon noch ein Thema was ich mal ansprechen muss bzw. wozu ich  eine Frage hätte.
Ich habe derzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wohne hier an meinem Arbeitsplatz in Bayern in einem kleinen Zimmer(Dienstwohnung) .Ich bin Alleinverdiener und verdiene ca. 1400 netto. Die Kosten des Zimmers belaufen sich auf 87 Euro im Monat was hier in der Münchner Gegend \"saubillig\"ist. Mein Hauptwohnsitz ist wie gesagt in Sachsen und wenn ich arbeiten muß (ca 2-3 Wochen am Stück) wohne ich in o.g Zimmer. Es ist aber angedacht das Haus in welchem sich das Zimmer befindet abzureissen , was bedeuten würde das ich mir im Raum München was anderes suchen müßte und das wäre sicherich deutlich teurer. Aus diesem Grund und auch aufgrund der Tatsache das mich meine Familie braucht bin ich auf der Suche nach Arbeit in meiner Heimat. Um nun auf den Punkt zu kommen: Kann es Probleme geben wenn ich was neues finde und meinen jetzigen, ziemlich sicheren Arbeitsplatz aufgebe und in ein neues Arbeitsverhältnis wechsle, wo ich evtl auch noch weniger an Verdienst habe? Bedenken muß man allerdings  das einige Kosten wegfallen  wenn ich wieder daheim arbeiten würde(Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung,doppelte Miete etc.).[addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 29. März 2007, 20:07:18 »

Ein Arbeitsplatzwechsel sollte möglich sein, soweit gehen die Beschränkungen nun auch nicht.

Mit Ihrem Netto und bei 2 Unterhaltsberechtigten ist ja nichts pfändbar.
Von daher werden die Gläubiger ja auch nicht benachteiligt.
Zum anderen hätten Sie die Möglichkeit eine Heraufsetzung wegen Mehrbedarfs zu beantragen und die Gläubiger hätten wieder nichts.
Die Argumente für einen berechtigten Wechsel sind also ehr positiv für Sie.

Eine Pfändung würde in Ihrem Falle erst ab 1570,- Euro möglich sein.

Sie sollten aber bedenken, dass sie bis zur RSB der Erwerbsobliegenheit unterliegen.
Insofern könnte eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Anschlußarbeitsverhältnis schon ein Nasenrümpfen des TH und/oder der Gläubiger hervorrufen.

[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Sipelan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 29. März 2007, 21:41:31 »

Danke für die ausführliche Auskunft. Ich überlege mir das schon reichlich und wäge ab. Nur wenn ich etwas vergleichbares finde(Unbefristeter Vertrag,Gehalt annähernd gleich nach Abzug wegfallender Unkosten) was wohl nur über Beziehungen funktioniert in unserer Region gehe ich das an. Will da nichts überstürzen, denn meine jetzige Arbeitsstelle ist wirklich super. Nur fehlt mir die Familie und ich sage mal bei mir ist Familienleben sehr wichtig. [addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 29. März 2007, 23:54:06 »

Dann wünsch ich schon mal viel Glück bei der Jobsuche :-) [addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Sipelan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #4 am: 30. März 2007, 00:18:00 »

Herzlichen Dank :-) [addsig]
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. März 2007, 00:18:00 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Sipelan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #5 am: 30. März 2007, 22:56:02 »

>Paps schrieb:Ein Arbeitsplatzwechsel sollte möglich sein, soweit gehen die Beschränkungen nun auch nicht.

Mit Ihrem Netto und bei 2 Unterhaltsberechtigten ist ja nichts pfändbar.
Von daher werden die Gläubiger ja auch nicht benachteiligt.
Zum anderen hätten Sie die Möglichkeit eine Heraufsetzung wegen Mehrbedarfs zu beantragen und die Gläubiger hätten wieder nichts.
Die Argumente für einen berechtigten Wechsel sind also ehr positiv für Sie.

Eine Pfändung würde in Ihrem Falle erst ab 1570,- Euro möglich sein.

Sie sollten aber bedenken, dass sie bis zur RSB der Erwerbsobliegenheit unterliegen.
Insofern könnte eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Anschlußarbeitsverhältnis schon ein Nasenrümpfen des TH und/oder der Gläubiger hervorrufen.>


Hallo Paps da ist mir ja doch noch was wichtiges eingefallen. Meine Gehalt ist zwar nicht pfändbar aber ich bekomme  bei meiner jetzigen Arbeitsstelle Weihnachtsgeld, was ja gepfändet werden kann.
Und wenn ich die Arbeit wechsle und dort gibts kein Weihnachtsgeld? Wobei ich sagen muss  das bei meiner jetzigen Arbeitsstelle auch die Rede davon ist evtl. mal kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen.Aber wie gesagt derzeit gibts welches  :manno:  :denken: [addsig]
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3857 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz