In welcher Phase befindet sich das Verfahren? Wohlverhaltensperiode oder noch Insolvenzverfahren?
Der Zuschuss zur Arbeitszimmermiete erhöht ohne Frage das pfändbare Einkommen. Das Einkommen wird um diesen Betrag erhöht und nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben wird der pfändbare Betrag errechnet.
Steuerlich kann das angemietete Arbeitszimmer mit allen Nebenkosten abzüglich des Zuschusses geltend gemacht werden, aber da dürfte nicht viel Überschuss verbleiben, der als Steuererstattung rückzahlbar wäre. Müsste man genau ausrechnen. Davon hat man natürlich nur in der WVP etwas.
Ich würde Antrag beim Insolvenzgericht stellen, dass der Zuschuss als zweckgebundene Aufwandsentschädigung bis zur Höhe der tatsächlichen Miete (Mietvertrag beifügen)freigestellt werden soll. Die Gläubiger werden nicht benachteiligt, weil das AZ Voraussetzung für den neuen Job ist, in dem ohnehin ein höherer pfändbarer Betrag abgeführt wird.
Gehört zur Aussendiensttätigkeit auch ein privat nutzbarer Firmenwagen? Der wird zusätzlich angerechnet und schmälert ggf. sogar das unpfändbare Einkommen. Hier ist das Thema kürzlich besprochen worden
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Pfaendung-vom-netto-was-auf-dem-Lohnzettel-steht--7660.html