Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 05:43
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:43:23 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1 2 »   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Arge.....bitte dringend Hilfe  (Gelesen 1513 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
rumpelpumpel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 22. Juli 2008, 19:57:02 »

meine isno wurde kürzlich eröffnet , nun aber *schluck* ist mir eingefallen das wir 2005 kurze zeit zu unrecht Alg2 bezogen haben , lt. Arge haben wir einen nebenjob verschwiegen , ich konnte leider das Gegenteil nicht beweisen .

dies gefährdet nun dir RSB , da dort immer noch 600 offen sind.

Nun hat sich eine Bekannte bereit erklärt diese Schuld zu übernehmen damit die RSB nicht gefährdet ist , hilft das oder ist das Ganze nun aussichtslos ??

hier ist echt die kacke am dampfen bin fix und alle deswegen
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 22. Juli 2008, 20:23:03 »

Wenn die Inso erst kürzlich eröffnet wurde und jetzt die Forderung aus 2005 auftaucht, sollte sie diese an den Th nachmelden.
Die unerlaubte Handlung müßte ja erst mal beantragt und nachgewiesen werden.

Haben Sie, außer ihrem Partner Zeugen, für die Meldung?
Wurde Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?

Ich würde nicht voreilig zahlen (Nur in Absprache mit dem Gericht), da dies u.U, Gläubigerbevorzugung wäre.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
rumpelpumpel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 22. Juli 2008, 20:28:41 »

nein wir haben damals keinen widerspruch eingelegt , war einfach unfähig dazu und hatte nicht die kraft für ein Verfahren .......bin psych. krank

die besseren karten hat die Arge auf jeden Fall

naja ich werde morgen mal den TH anrufen und fragen wie es aussieht wenn jemand anders die Forderung ausgleicht

bin mir sicher das der Versagungsantrag kommt , mit einer Betrugsanzeige haben sie sich damals auch keine Zeit gelassen
« Letzte Änderung: 22. Juli 2008, 20:33:21 von rumpelpumpel » Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #3 am: 22. Juli 2008, 23:29:59 »

Hallo

stop !! Nicht anrufen und mir morgen erstmal eine PN schicken.

MfG

ThoFa
Gespeichert

ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #4 am: 23. Juli 2008, 11:40:02 »

Ich drück das nochmal hoch !!!!!
Gespeichert

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Juli 2008, 11:40:02 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
rumpelpumpel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 24. Juli 2008, 14:19:41 »

nach Abwägen aller Eventualitäten , bleibt mir wohl nix anderes als den Antrag auf RSB zurückzuziehen, dies eigentlich um die Verfahrenskosten so niedrig wie nur möglich zu halten .

Tatsache ist , das ich gegen die Arge keine Chance habe , mein Ex der als Zeuge auftreten könnte weiss nu plötzlich von nix mehr und nur mit seiner Ausage hätte ich eine Chance .

soll keiner denken das das Arbeitsamt keinen Antrag auf Versagung stellen wird , dies wird in den Druchführungshinweisen ganz deutlich gefordert .
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #6 am: 24. Juli 2008, 17:21:41 »

Hallo,

wann war der Insoantrag und wann der Bezug von ALG 2 genau ?

MfG

ThoFa
Gespeichert

paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #7 am: 24. Juli 2008, 19:22:58 »

und besser nach dem Verfahren noch 600,- offen, wenn dem so ist, als vor der Amtswillkür kriechen.
Also wann war was?

 

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
rumpelpumpel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 24. Juli 2008, 19:30:44 »

Im Oktober 2005 hat der Job angefangen im Frühjahr 2006 war er zu Ende , ja mir ist inzwischen auch klar das ich eigentlich bloß ein bißchen hätte warten müssen mit meinem Antrag ...nur leider war mir der Versagungsgrund nicht bekannt, ist mir erst jetzt bewußt geworden
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #9 am: 24. Juli 2008, 23:58:31 »

Hallo,

tja sieht schlecht aus. Ich würde es aber zunächst laufen lassen. Sie können einen neuen Antrag nachAblauf der Dreijahresfrist stellen. Und wer weiß, vielleicht gehts ja doch durch.

MfG

ThoFa
Gespeichert

rumpelpumpel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 23. August 2008, 14:07:09 »

tja , leider hat das Amt nicht als Forderung aus unerlaubter handlung gemeldet nun rechne ich mit einer Versagung nach §290

ein erneuter Antrag ist zwar möglich , leider gibt es aber BGH Urteile die Aussagen das dieser Antrag abgelehnt werden kann mit der Begründung das ein unredlicher Schuldner so ja immer wieder einen Antrag stellen , leider finde ich keinen Gesetzestext dazu , wann denn dann überhaupt ein erneuter Antrag gestellt werden kann
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #11 am: 23. August 2008, 16:35:50 »

Hallo,

Sie können einen neuen Antrag nach Beendigung des derzeitigen Verfahren stellen. Aber noch wissen Sie ja gar nicht, ob es einen Versagungsantrag geben wird.

MfG

ThoFa
Gespeichert

reader
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #12 am: 23. August 2008, 21:18:13 »

BGH, 22.05.2003 - IX ZB 456/02

Unterläßt es ein Schuldner, der früher als drei Jahre vor der Insolvenzeröffnung vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen, diese Angaben innerhalb der Dreijahresfrist zu berichtigen oder zu ergänzen, rechtfertigt dies allein die Versagung zu der Restschuldbefreiung auch dann nicht, wenn er zur Richtigstellung gesetzlich verpflichtet war.

InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2; SGB I § 60


Ich weiß nicht, ob dieses Urteil genau auf ihren fall passt, aber zumindest gibt es doch noch Hoffnung, daß die ARGE evtl. keinen Versagungsantrag stellt
Gespeichert
rumpelpumpel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #13 am: 23. August 2008, 21:23:49 »

hmmm ich versteh das nicht so ganz , was genau heißt hier früher als 3 Jahre ??

innerhalb der letzten 3 Jahre
oder wenn die 3 jahre schon um waren

bei mir sind sie halt noch nicht um
Gespeichert
reader
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #14 am: 23. August 2008, 21:37:46 »

*früher als 3 jahre* bedeutet n.m.M. eindeutig INNERHALB der letzten 3 Jahre.
Das komplette Urteil habe ich bisher nicht (jedenfalls nicht kostenlos) im netz gefunden.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1 2 »   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.5235 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz