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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:43:39 *
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Autor Thema: Arge fordert Geld nicht zurück?!?!? Gefahr für meine RSB??  (Gelesen 649 mal)
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rotesbienchen
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« am: 07. April 2010, 11:21:16 »

Nochmal ich  wink

ich habe im Januar und Februar 2009 zeitgleich Hartz IV und ALG I bekommen. Hatte erst Hartz IV bekommen und im Nachhinein dann ALG I genehmigt und rückwirkend ausbezahlt. Den Bescheid vom Arbeitsamt hatte ich auch an die ARGE weitergeleitet und mich dann ja auch später abgemeldet mit dem Hinweis das ich nun doppelt bezogen hätte (leider nur am Telefon). Aber irgendwie haben die nie die anderhalb Monate zurückgefordert in denen ich beides bezogen hatte. Bin nun ein wenig hin und her gerissen:

Einerseits ist das ja nicht mein Problem wenn die meinem Hinweis nicht nachkommen und das Geld zurückfordern, oder?

Andererseits hab ich ein wenig Angst das die mir nen Strick draus drehen könnten und ich meine RSB gefährde. Bin nun im ersten Jahr nach Aufhebungsbescheid.

Abwarten und es drauf ankommen lassen ob die das merken oder nochmal hin dackeln und die 1200 Euro zurückzahlen? Ersteres bekäme meinem Konto besser, zweiteres meinem Gewissen  *grübel*

Liebe Grüße
Gabriele
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« Antworten #1 am: 07. April 2010, 11:42:55 »

Sprechen Sie mit Ihrem Th über die Vorgehensweise......wenn Sie freiwillig den Th informieren gefährden Sie nicht Ihre RSB.

Sollte er es von alleine herausbekommen sehe ich das als kritisch an. 
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 07. April 2010, 11:44:15 »


ich habe im Januar und Februar 2009 zeitgleich Hartz IV und ALG I bekommen.

- wann wurde denn das Insolvenzverfahren eröffnet?


Andererseits hab ich ein wenig Angst das die mir nen Strick draus drehen könnten und ich meine RSB gefährde.

- wie denn das?


Bin nun im ersten Jahr nach Aufhebungsbescheid

- Aufhebungsbescheid von was? Insolvenzverfahren?


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rotesbienchen
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« Antworten #3 am: 07. April 2010, 11:49:56 »

Das Verfahren wurde im Februar 2008 eröffnet und im Mai 2009 beendet. Somit bin ich nun im ersten Jahr nach Verfahrensaufhebung.

Ich dachte immer das man keine Schulden machen darf deren Begleichung man nicht nachkommt. Könnte die Arge das nicht so hindrehen das ich meiner...was weiss ich....Informationspflicht nicht nachgekommen sei???

Auf einmal könnte ich die Forderung der Arge eh nicht begleichen. Ich behalte aus meiner Steuererstattung nun knapp 600 Euro. Der Rest wird ja scheinbar über die Nachtragsverteilung der Masse zulaufen. Und mal eben 600 Euro aufbringen ist ein wenig happig. Ich müsste also um Ratenzahlung bitten...
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 07. April 2010, 11:58:33 »


Das Verfahren wurde im Februar 2008 eröffnet und im Mai 2009 beendet. Somit bin ich nun im ersten Jahr nach Verfahrensaufhebung.

-> OK, dann sind das sog. Neuschulden, die nicht Teil des Insolvenz-/RSB-Verfahrens sind. Ich würde hier eine Ratenzahlung vereinbaren, falls die Forderung berechtigt ist.


Ich dachte immer das man keine Schulden machen darf

-> das ist eben  k e i  n Versagungsgrund, wie immer wieder behauptet wird.


Könnte die Arge das nicht so hindrehen das ich meiner...was weiss ich....Informationspflicht nicht nachgekommen sei???

-> Die ARGE ist ja  k e i n  Insolvenzgläubiger und kann somit überhaupt  n i c h t s  in Ihrem Insolvenz-/RSB-Verfahren beantragen.  Dem TH müssen Sie auch nichts melden, denn es gibt hier nichts mehr zu melden, der Schlusstermin ist auch schon lange um, was nun noch zählt ist § 295 InsO, die Obliegenheiten im RSB Verfahren, die man kennen sollte.

 
Ich müsste also um Ratenzahlung bitten...

- ja, sonst können die versuchen zu vollstrecken (Konto usw.)

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« Antworten #4 am: 07. April 2010, 11:58:33 »



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rotesbienchen
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« Antworten #5 am: 07. April 2010, 12:07:53 »

Vielen lieben Dank Feuerwald,

dann warte ich lieber noch zwei Monate ab bis ich das Geld beisammen hab und melde mich dann. Wenn die einer Ratenzahlung nicht zustimmen sollten - da wären sie immerhin nicht die Ersten, schliesslich gibt mir keiner mehr Kredit  undecided - käme ich ein wenig in die Bredouille  wink

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