@doro
Woher weißt Du, dass der Hersteller Garantie gibt und wie lange ?
Dann müsstest Du eine Garantieerklärung habe.
Die ist für den Hersteller bindend, völlig egal wo das Gerät her ist.
Meistens haben die Hersteller ihr Garantiebedingungen online im Internet.
Im Zweifel kannst Du auf Erfüllung klagen (oder zumindest damit drohen),
macht aber nur Sinn wenn man die Garantieerklärung vorliegen hat.
Ob der Verkäufer Schulden hat beim Hersteller ist irrelevant. Sonst könnte
der Hersteller ja auch die Herausgabe solcher Geräte verlangen.
Ansonsten Druck machen.
Bindend ist hier §443 BGB
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.