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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:43:56 *
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Autor Thema: Artikel bei Firma gekauft. Ist Insolvent. Wer gibt Garantie - Hersteller weigert  (Gelesen 1819 mal)
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doro
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« am: 22. Oktober 2009, 16:03:34 »

Hallo, wenn ich ein Artikel bei einer Firma gekauft habe ,und jetzte einen Defekt habe, was mache ich da?

Die Firma ist Insolvent ud wird jetzt unter einen anderen Namen weitergeführt. Die nehmen sich nichts von der Garantie an, da es jetzt eine andere Firma ist. Ich solle mich an dem Hersteller wenden.

Der Hersteller nimmt sich aber auch nichts an, da die oben genante Firma die Ware nie bezahlt hat beim Hersteller.

Was ist jetzt richtig?

Gruß Michael

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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2009, 17:50:17 »

m.E. ist für Garantiefälle sowieso der Hersteller und nicht der Verkäufer zuständig.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
doro
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« Antworten #2 am: 23. Oktober 2009, 09:20:26 »

Hallo, dieser weigert sich aber , da der Händler die Rechung dort nie bezahlt hat. Muss der Hersteller nicht  auch nur 6 Monate Gewährleistung geben?

Gruß Michael
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« Antworten #3 am: 23. Oktober 2009, 11:47:51 »

Nein. Gewährleistungsansprüche (Frist seit einiger Zeit für Regelfälle 2 Jahre) können nur gegenüber dem Verkäufer/Lieferant geltend gemacht werden. Haben Sie den Gegenstand vor der Insolvenz des Verkäufers erworben, haben Sie m.E. nur eine Insolvenzforderung, die Sie zur Insolvenztabelle anmelden können.

Ansprüche gegen den Hersteller haben Sie, wenn dieser eine gesonderte Garantie ausstellt. Einzelheiten über Umfang, Dauer und Art der Garantieansprüche stehen in der Garantieerklärung des Herstellers.

Ich bezweifle, dass der Hersteller die Leistung aus der Garantie verweigern kann, wenn der Lieferant die Ware nicht bezahlt hat. Das dürfte letztlich eine Frage sein, die im Innenverhältnis zwischen Hersteller und Lieferant zu klären ist. Das kann aber m.E. nicht dazu führen, das dies auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird, der auch gar nicht wissen kann, ob sein Lieferant genau dieses Gerät bereits bezahlt hat oder nicht.

Wenn Sie eine Herstellergarantie haben, lesen Sie das Kleingedruckte und treten Sie dem ggf. auf die Füße.
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doro
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« Antworten #4 am: 23. Oktober 2009, 12:48:26 »

Hi, nein eine Herstellergarantie habe ich ja nicht. Hab ja nur die Rechnung von dem Händler.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Oktober 2009, 12:48:26 »



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« Antworten #5 am: 23. Oktober 2009, 19:47:33 »

Rein interessehalber: Was ist denn das für ein Teil? Vom welchem Hersteller?
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« Antworten #6 am: 25. Oktober 2009, 22:57:02 »

@doro
Woher weißt Du, dass der Hersteller Garantie gibt und wie lange ?
Dann müsstest Du eine Garantieerklärung habe.

Die ist für den Hersteller bindend, völlig egal wo das Gerät her ist.
Meistens haben die Hersteller ihr Garantiebedingungen online im Internet.
Im Zweifel kannst Du auf Erfüllung klagen (oder zumindest damit drohen),
macht aber nur Sinn wenn man die Garantieerklärung vorliegen hat.
Ob der Verkäufer Schulden hat beim Hersteller ist irrelevant. Sonst könnte
der Hersteller ja auch die Herausgabe solcher Geräte verlangen.

Ansonsten Druck machen.
Bindend ist hier §443 BGB

Zitat
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
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« Antworten #7 am: 26. Oktober 2009, 09:37:29 »

Hallo,

ist es nicht so, das der Hersteller dem Widerverkäufer (ist ja Insolvent bzw. führt es jetzt unter anderem Namen weiter) keine Garantie geben muss? Oder max 6 Monate Gewährleistung.

Es ist jetzt schon ca. 9 Monate alt.

Der Hersteller hat keine allgemeinen Geschäftsbedingungen!
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« Antworten #8 am: 26. Oktober 2009, 11:36:56 »

Natürlich hat der Verkäufer gegen den Hersteller ebenfalls Gewährleistungsansprüche, wenn er die Sachen dort direkt gekauft hat. Das hilft Ihnen aber nicht weiter, denn dies spielt sich wie gesagt im Innenverhältnis ab. Nochmal: Ihre Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich gegen den (insolventen) Verkäufer.

Wenn Sie darauf abzielen, dass Ihnen der Verkäufer (oder sein IV) seine Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller an Sie abtritt, dann ist das zwar ein guter Gedanke. Aber wenn der Hersteller noch Forderungen gegen den Verkäufer hat, kann er diese gegenrechnen. Bringt also nichts.

Manchmal findet sich auch in Betriebsanleitungen etwas zu Herstellergarantien.
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