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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:48:36 *
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Autor Thema: Auf meinen Namen bestellt  (Gelesen 672 mal)
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Goldfield
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« am: 30. Juli 2009, 19:45:57 »


Hallo,

mein Vater hat vor drei Jahren etwas auf meinen Namen bei Quelle bestellt. Ich wusste davon nichts.
Zu der Zeit bin ich gerade von zu Hause ausgezogen.
Nun habe ich Post von einem Rechtsanwalt bekommen, der von mir Geld fordert.
Laut der Aufstellung gibt es einen Mahnbescheid, drei Besuche des Gerichtsvollziehers und mehrere EV Aufträge innerhalb dieser drei Jahre. Nie ist etwas an meine Adresse gegangen sondern alles an die Adresse meines Vaters, ein Gerichtsvollzieher ist auch nie bei mir gewesen.
Dadurch habe ich mit Sicherheit einen Schufa Eintrag bekommen, und es macht mich total fertig.
Was muss ich jetzt machen? Ich kann doch meinen eigenen Vater nicht wegen Betrug anzeigen. Dann verliert er seine Arbeit und muss vielleicht ins Gefängnis.

Was meint ihr?

Bitte Schnell Antworten.
LG
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paps
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« Antworten #1 am: 30. Juli 2009, 21:36:04 »

Entweder Sie stellen Strafanzeige und suchen sich einen Rechtsbeistand oder ihr Vater zahlt freiwillig den ganzen "Sch..."
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #2 am: 31. Juli 2009, 21:34:56 »

Als 1. schickst du dem RA eine Einwohnermeldeamtsbescheiniung, dass du zur Zeit der Zustellung des VB nicht an dieser Anschrift gewohnt hast und bittest ihn die Fdg gegen dich niederzuschlagen und dir dies auch zu bestätigen. (mit Frist von 4 Wochen) Falls dann nichts kommt rufst du dort an und fragst nach (nicht belatschern lassen, von wegen zahlen u.s.w., sondern nur nach Sachstand fragen und auflegen) Falls es nicht zu deiner Zufriedenheit verläuft wirst du dir einen RA nehmen müssen, spätenstens dann wird der Quelle RA zurückrudern und die Fdg gg dich niederschlagen.

Anzeigen musst du deinen Vater natürlich nicht, aber spätenstens Quelle wird's tun. Das sollte dir dann schon klar sein.

Über welche Höhe der Forderung sprechen wir hier und wie alt ist diese?? Und vorallem bist du sicher, dass Quelle der einzige Gl. ist wo dein Vater das gemacht hat?? Meist habe ich auf der Arbeit in solchen Fällen meist 3, 4, 5 Titel von verschiedenen Gl. vorliegen.

Problem Schufa: Dort um Aussetzung des Eintrages bitten und Kopie des Schreibens welches an den Quelle-RA geht beilegen und natürlich auch die EMA.
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Goldfield
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« Antworten #3 am: 06. August 2009, 14:56:14 »


Hallo ,

vielen dank für die Antworten.
Ich habe ein Schufa Auskunft bestellt und diese nun erhalten.Dadrin steht mitlerweile ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung.
Die Forderung ist 3 Jahre alt, Höhe 1400Euro.
Nein leider bin ich mir (nach dieser Sache) absolut nicht sicher ob mein Vater nur bei Quelle auf meinen Namen bestellt hat.

Das für mich "größte" Problem ist die Schufa. Ich hatte nie Probleme, hab immer alles pünktlich bezahlt, keine Kredite oder ähnliches. Durch diese Sache ist mein Score runter und der HB macht sich nicht wirklich gut.  Ich "bewerbe" mich zur Zeit auf meine Traumwohnung und hätte super Karten. Wenn die eine Schufa Auskunft wollen,steh ich ganz dumm da :(

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Paula41
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« Antworten #4 am: 06. August 2009, 15:28:39 »

Hallo,

da stehen einem ja die Haare zu Berge, ich glaube die Schufa ist das kleinste Problem. Ich stell mir grad vor, statt am Flughafen in den Flieger zu steigen, wird man zur Abgabe einer e.V. verhaftet. 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. August 2009, 15:28:39 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 06. August 2009, 16:50:03 »

Aber nur wenn der GV zufällig auch am Flughafen ist und einem über den Weg läuft. Sonst droht keine Verhaftung.
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Goldfield
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« Antworten #6 am: 06. August 2009, 17:18:57 »


Du sagst es. Ich habe zur Zeit Angst das hier Leute in grün auftauchen und mich mitnehmen wollen  heulen .. für etwas was ich nicht getan hab und was ich bis vor kurzem noch nicht mal wusste
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paps
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« Antworten #7 am: 06. August 2009, 21:35:10 »

Trotz aller familiären Zwänge scheint es mir dringend angeraten einen ordentlichen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Anders kommen Sie aus der Sache nicht raus.

Zumindest müßten wegen strafrechtlicher Vorbehalte die Gläubiger und Auskunfteien informiert werden.

Haben Sie bis vor kurzem wirklich nichts davon gewußt und können dies nachweisen (Anscheinsbeweis), haben Sie gute Chancen da wieder raus zu kommen.
Zwar nicht gleich  morgen, aber auf längere Sicht schon.
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Habe heute aus einem Fall vom Februar 08 für einen Schuldner den letzten nötigen Schriftsatz erhalten um die Schufa, Infoscore und andere wieder freizubekommen.
« Letzte Änderung: 06. August 2009, 21:37:14 von paps » Gespeichert

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