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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:55:12 *
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Autor Thema: Auflösung meiner BU-Lebensversicherung  (Gelesen 556 mal)
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Bernd77
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« am: 24. Januar 2009, 14:57:01 »

Guten Tag!
Aus finanziellen Gründen habe ich meine BU-Lebensversicherung aufgelöst. Diese Auflösung kam auch aufgrund meiner psychischen Erkrankung zustande. Ein Jahr später weist mein Arzt darauf hin, ich könnte beim derzeitigen Krankheitsstand BU-Rente beantragen.
Ist eine Wiederinkraftsetzung der BU-Lebensversicherung möglich?
Evtl. mithilfe eines ärztlichen Attestes?
Was könnte man in so einem Fall tun?
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« Antworten #1 am: 24. Januar 2009, 17:01:16 »

ganz klar nein.
Der Versicherer ist nicht angehalten den "geistigen" Zustand des Versicherungsnehmers zu prüfen, sondern handelt nach Treu und Glauben wenn es um Vertragsänderungen oder Kündigungen geht.

Anders, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine derartige pshychische Störung vorlag, die eine Betreuung auch in finanziellen Sachen notwendig machte und dem Versicherer die betreuung angezeigt war oder er aus vorliegenden Anträgen/Meldumngen erkenne mußte, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr handlungsfähig ist.
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« Antworten #2 am: 24. Januar 2009, 22:49:39 »

Vielen Dank für die aufschlußreiche Antwort.
Ein Betreuer war nämlich damals beantragt, aber leider noch nicht zuständig, da das Verfahren für so etwas sehr lange dauert. Dem Versicherer war eine Betreuung meinerseits nicht angezeigt.
Meinen Sie, gibt es da noch einen Funken Hoffnung, die Auflösung Rückgängig zu machen?
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« Antworten #3 am: 24. Januar 2009, 23:08:24 »

Die Hoffnung stibt bekanntlich zuletzt, aber wie ich schon schrieb, es müssen der Versicherung Fakten bekannt gewesen sein, die an der rechtmäßigkeit der handlungen des VN zweifeln lassen.
Dies scheint mir hier oberflächlich betrachtet nicht der Fall.

Sie können bei festgestellter handlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung zwar den Ombudsmann einschalten, aber woher sollte der versicherer Kenntnis haben?
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2009, 00:15:09 »

Okay vielen Dank nochmal.
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2009, 00:15:09 »



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Bernd77
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« Antworten #5 am: 25. Januar 2009, 19:45:02 »

Da hätte ich doch noch eine Frage. Ich habe schon einmal bei dieser Versicherung BU-Rente für ca. 1 Jahr beantragt und bewilligt bekommen. Dadurch weiß der Versicherer ja, daß ich schon mal wegen psychischer Erkrankung berufsunfähig war. Wie sieht es jetzt aus?
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paps
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« Antworten #6 am: 25. Januar 2009, 22:01:28 »

aus der Ferne ist das nicht zu beurteilen.

Das könnte der Ombudsmann oder ein Fachanwalt ehr.

 
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