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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:59:17 *
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Autor Thema: Aufteilungsbescheid  (Gelesen 742 mal)
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reisender
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« am: 19. November 2010, 19:08:43 »

Hallo ich hab eine frage ,ich bin seit 2008 von meiner restschuld befreit,jetz ist auch meine frau in die inso gegangen,der insoverwalter wollte das wir für die letzten 4 jahre eine einkommenssteuer erklärung machen,es kam vom finanzamt der bescheid das wir 2500€ nachzahlen sollen  Darauf hin haben wir einen aufteilungbescheid beantragt,es stellte sich heraus das dann meine frau ein guthaben von 4000€ hätte,ich habe dann sofort den aufteilungsbescheid wiederrufen,was aber abgelehnt wurde.Heute kam ein brief vom finanzamt das ich die 4000€ zurückzahlen soll,ich habe sofort dort angerufen und gesagt das wäre bestimmt ein fehler,aber der beamte sagt ,das guthaben wurde dem insolvenzverwalter ausgezahlt und ich müsste das zurückzahlen.
Meine frage an euch, ist das rechtens ,und wenn ja wieviel können die mir pfänden ,ich verdiene 1600€ netto,meine Frau 630€ netto ,und mein sohn ist noch 1 jahr in der lehre.
Haben beide unterhaltsansprüche an mich ? ,wegen der pfändungstabelle ,wir wohnen in einem gemeinsamen haushalt.
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paps
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« Antworten #1 am: 19. November 2010, 20:46:52 »

Ohne Beschluß ist nichts pfändbar (2 Unterhaltsberechtigte)

Ob die Aufteilung rechtens ist,müssen andere beantworten.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
reisender
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« Antworten #2 am: 19. November 2010, 20:51:13 »

Vielen dank für die antwort,ich will eigentlich auch ans finanzamt zahlen,bevor die pfänden.
Ich gehe am montag zum finanzamt und biete denen monatlich 200€ euro an,ich hoffe die stimmen zu.
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