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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:03:57 *
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Autor Thema: Ausbildung  (Gelesen 293 mal)
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radix
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« am: 02. März 2010, 20:22:11 »

Hallo, nach langer Zeit mal alle nett grüßen.
Ich habe nach langen Kampf endlich über die Arge die Zusage für einen Bildungsgutschein mit Ziehl einen Abschluss über die IHK. Dieses würde ca. 24 Monate dauern.

Ich bin alleierziehende Mama und mein Sohn wird bald 3. Könnte mein TH dieses verwehren, da ich mich ja vorrangig um Arbeit zu bemühen habe?

Habe aber keine abgeschlossene Berufsausbildung vorzuweisen, bekomme leider nur Absagen und bin zeitlich durch mein Kind nicht so flexibel. Diese Ausbildung wäre eine Chance nach den 2 Jahren endlich eine Arbeit zu finden, um nicht mehr auf staatliche Gelder angewiesen zu sein.

Evt. könnte ich dann ggf. durch einen Einkommensüberhang Gelder in die Masse zahlen.

lg radix
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KSC


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« Antworten #1 am: 02. März 2010, 23:02:30 »

Bei mir wars so:

Mein Insolvenzverwalter hat in das Gutachten reingeschrieben, das keine pfändbaren Nettobezüge zu erwarten sind. Ich habe ihm gesagt das ich noch eine Ausbildung machen muss (bin noch jung) und ich ansonsten keinerlei Chance hätte, etwas pfändbares abgegeben zu können.

Er hat seitdem niewieder etwas gesagt. Denke also schon, das dies möglich ist, ansonsten wirst ja ewig bei ALG I oder ALG II sitzen.  mad2
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paps
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« Antworten #2 am: 03. März 2010, 16:45:13 »

Zeigen Sie die Ausbildung dem Th an.

Bei einem 3-Jährigen und ungelernt, dürfte die Aussicht auf einen Job mit pfändbarem Nettoeinkommen seeeeehr gering sein.

Es müßten ja wenigstens 1-360,- Netto zusammenkommen 
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
radix
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« Antworten #3 am: 03. März 2010, 16:52:21 »

Danke euch, und genau deshalb will ich ja nochmal durchstarten! Das eine was man kann, aber belegen? ... Rein Zukunftsorientiert. Vielleicht überzeugt ja die plausieble Argumentation!! Werde berichten
lg radix
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