Mal abgesehen von dem mir gut bekannten Tarif..

Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlzeitpunkt.
Da Ihr Mann Versicherungsnehmer war/ist, steht es ihm frei, wie er das ausgezahlte Kapital verwendet.
Da Sie aber ursprünglich die Leistung zur Ausbildung ihrer Tochter verwenden wollten und die Oma unter dieser Prämisse sicherlich auch gezahlt hat, sollte man nach Wegen suchen, ihr es auch zugute kommen zu lassen.
Ja, jeder Versicherungsnehmerwechsel ist dem FA zu melden, da dadurch Kapitalansprüche übertragen werden. U.U. geht sogar die Steuerfreiheit verloren.
Geschieht dieser Wechsel, um Gläubiger zu schädigen, wären 10 Jahre Anfechtung möglich.
Eine Möglichkeit wäre, die Kapitalleistung abzutreten,
Anfechtung wären es 2 Jahre.