Selbstverständlich können Dritte die Verfahrenskosten übernehmen.Nicht nur in Ausnahmefällen.
Aber warum willst Du das denn ?
Das können im ungünstigen Fall leicht einige Tausender werden die man sicher anderweitig verwenden könnte

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Stelle doch einen Antrag auf Stundung gleich mit dem Insolvenzantrag.......das verkürzt auch die Dauer bis zur Eröffnung
Stundungsanträgen wird fast immer entspochen.
Das Verfahren wird grundsätzlich immer erst nach Begleichung der Verfahrenskosten entweder durch Stundung oder Barzahlung eröffnet.
