
Nun so genau wusste ich das auch wieder nicht, Fallera
Es ist genauso wie bei den meisten Gesetzen, unheimlich lang und für den Leien wenn er nicht gerade bei Rechtsanwälten Arbeitet oder in anderen Beruflich Tätig ist die eine Gewisse Vorbildung beinnhaltet in einem das sieht man auch in den Gerichtsurteilen oft schwer in seinem Zusammenhang erfassbar ist.
Sieh ich habe nur die Volksschule besucht und war die letzten 28 Jahre nur im Schichtdienst Beschäftigt.
Ich habe mir Gestern nur mal ein Urteil des BGH hier im Internet angesehen wo es um die Pfändbarkeit mehrerer Rentenzahlungen ging und dessen Zusammenlegung.
Die alleine in den über 23 Absätzen in der Begründung des BGH aufgeführten Nebenpharagraphen erfordert ja schon ein Studium für sich.
Woher will ich deswegen auch wissen welcher § es gibt der mich zur Kostenlosen Datenauskunft bei der Schufa berechtigt.
Jetzt gerade wo ich das schreibe weiß ich noch nicht einmal wo der Unterschied liegt und was dort wieder über mich ausgesagt wird.
Vor allem je nach was nützt es mir?
Nun habe ich ja diese Bonitätsauskunft.
Trotzdem werde ich gleich mal diesen § 34 BGSG eingeben und mal schauen was da steht.
Ich fürchte aber da stehen da auch wieder jede Menge § im Text.