Hallo Forumsgemeinde

Ich bin neu hier und hab auch gleich meine erste Frage.

Wie die Überschrift schon sagt, geht es um die Auskuftspflicht der Treuhänders.
Dies bezieht sich auf den Schuldenstand in der Wohlverhaltensphase.
Folgender Grund:
Meine Frau und ich, haben getrennt ein Insolvenz angemeldet und befinden uns schon seid 4 Jahren in der Wohlverhltensphase.
Leider verstarb vor graumer Zeit ihr Opa und hinterließ ihr ein Erbe. Dieses Erbe wurde im vollen Umfang vom Treuhänder eingestrichen. Auf Anfrage
unsererseits: "reicht der Betrag des Erbes aus um alle Schulden meiner Frau zu begleichen?", hies es: "ja es reicht vollkommen aus". Nach ewigem warten auf Info oder Aufhebung der Insolvenz

,kam dann doch ein schreiben.Aus unersichtlichen Gründen seien noch ca. 4000€ offen und man daher,die Insolvenz nicht aufheben könne

.Darauf hin haben wir eine Auflistung der vollbedienten Gläubigern angefordert. Aber was tut sich?? NICHTS!!!
Laut meines Wissens, ist der Treuhänder dazu verpflichtet, 1x pro Jahr Auskunft über den stand der Schulden zu geben, oder wie jeder Gläubiger bedient wurde.
Nun in diesem Sinne, freu ich mich auf Eure Antworten.
Lg WisoWarum