Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 06:12
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:12:53 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Ausland während WVP  (Gelesen 539 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
thorodin
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 1


« am: 20. September 2009, 20:03:49 »

Hallo alle. Habe schon mit der Suchfunktion gearbeitet, aber nichts gescheites gefunden. Meine Frage ist für die "alten Hasen" wohl recht einfach. Ich habe ein Jobangebot aus den USA. Meine PI wurde im Juni 08 eröffnet. Besteht die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen? Ein kompletter Umzug in die USA wäre natürlich damit in Verbindung zu bringen.

Liebe Grüße

thorodin
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 21. September 2009, 09:39:12 »

Ich meine das Thema gerade vor ein paar Tagen erst abgehandelt.

Grundsätzlich ja, geht, kann und soll auch .... wenn man mag.

Solange das Insolvenzverfahren noch läuft, müssen Sie aber sicherstellen, Ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nachkommen zu können.

Zudem wäre evtl. eine Vertretung im Prüfungs-/Schlusstermin sinnvoll, um rechtzeitig agieren zu können, wenn da etwas falsch läuft (insb. Versagungsanträge im Schlusstermin).

In der sog. Wohlverhaltensphase haben Sie – auch in den USA – natürlich die Obliegenheiten gem. § 295 InsO zu erfüllen. Die sollte man des kennen.

Gespeichert

rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #2 am: 22. September 2009, 16:34:58 »

@ thorodin

Ich gehe auch mit Sack und Pack in die USA Ende dieses / Anfang nächsten Jahres.....sollte kein problem sein in der Inso.

Termin bei meinem TH zur Besprechung in dieser Sache bekomme ich noch .

In welchen Staat gehst Du ?
Gespeichert
thorodin
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 1


« Antworten #3 am: 22. September 2009, 20:57:49 »

Ich bin schon mal froh, dass so etwas möglich ist. Es wird der Staat Florida werden. Wenn alles gut geht natürlich. Danke schön nochmal an die Poster.


Lieben Gruß

Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.269 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz