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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:17:58 *
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Autor Thema: Auslandsarbeit bei Insolvenz  (Gelesen 1687 mal)
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Spacedolphin21
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Beiträge: 1

Danke
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« am: 14. November 2006, 18:12:02 »

Hallo,
kann man im Ausland arbeiten wenn man eine Privatinsolvenz eröffnet hat?
Und wie sieht es mit einem Umzug ins Ausland aus?
Gespeichert
paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 14. November 2006, 19:31:42 »

Sie können beides. Informieren Sie ihren TH und das InsoGericht.
Wichtig ist, dass Sie weiterhin die pfändbaren beträge abführen müssen; sofern welche vorhanden sind. Idealer Weise von einem dt. Konto aus (wegen der Auslandsüberweisung).
Zuständig bleibt das gericht, beidem Ihre Inso eröffnet wurde.

MfG Paps
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
newman
Grünschnabel
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Danke
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« Antworten #2 am: 16. November 2006, 20:01:26 »

hallo,
geht problemlos, sehe es ja bei mir, aber immer kontakt mit dem
insoverwalter halten, also bei jeglicher veränderung (wohnsitzwechsel, arbeitstellenwechsel),sonst kann es in die hose
gehen
grüsse newman
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