Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 06:19
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:19:08 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Umfrage
Frage: erkennt das Gericht die Heirat trotzdem an?
ja - 0 (0%)
nein - 0 (0%)
Stimmen insgesamt: 0

Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Auslandsheirat und Insolvenz  (Gelesen 813 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
mcm
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 09. Juni 2007, 14:15:21 »

Neue Frage: Ich habe vor 1 1/2 Jahren geheiratet, aber nicht in Deutschland und als ich dann gemerkt habe das ich Insolvenz beantragen muss, haben wir unsere Ehe absichtlich (sicher ist sicher) nicht in Deutschland umschreiben/anerkennen lassen. Ich bin also in Deutschland, nach Deutschem und Europäischen Recht nicht verheiratet. Das Habe ich auch dem Treuhänder gesagt. Denn ich wohne sozusagen Mietfrei im Haus meines "Mannes". Da kann doch nix passieren? Ich bin nicht als Mitbesitzerin auf das Grundstück oder Haus eingetragen.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 09. Juni 2007, 22:18:11 »

aus meiner Sicht nein:
Ihr Mann wird auf Grund des Staus der Lebensgemeinschaft nur nicht als unterhaltsberechtigt anerkannt.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
mcm
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 11. Juni 2007, 13:28:11 »

Das ist beruhigend zu wissen, danke!
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3169 Sekunden, mit 32 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz