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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:19:57 *
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Autor Thema: Ausreizen Dispo nach Eröffnung - ist das möglich???  (Gelesen 632 mal)
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Schwabe1972
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« am: 09. Juli 2009, 19:16:48 »

Hallo,
ich habe am 07.07.09 erfahren, dass das Verfahren (Regelinsolvenz) am 23.06.2009 eröffnet wurde.
Auf meinem privaten Girokonto ist jetzt das Kindergeld sowie die Miete meines Mieters für diesen Monat eingegangen.
Ich habe einen Dispo in Höhe von 1000,--, das Konto steht jetzt mit 130,-- in den Miesen.
Kann ich da jetzt noch über Geld verfügen, zB 100,-- für Einkaufen oder so?
Ich habe heute die Mitteilung bekommen, dass mein TH einen Mitarbeiter nächste Woche für das 1. Gespräch zu uns nach Hause schickt.
Danke für Info ...
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keinplan
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« Antworten #1 am: 09. Juli 2009, 20:04:09 »

Tja, ich würd sagen karte in automaten und probieren. Wenn sie nicht wieder raus kommt ist`s dann auch egal da das konto
mit hoher warhscheinlichkeit  früher oder später eh vom institut gekündigt wird...
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Schwabe1972
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« Antworten #2 am: 09. Juli 2009, 20:14:32 »

Das mit der KArte wäre mir egal. Ich meine, kann ich dafür eine aufs Dach kriegen, wenn ich mein Konto belaste, obwohl es im Minus ist. Das wäre ja so in etwa wie Betrug - ich weiss, dass ich nichts hab, setz noch einen oben drauf, obwohl ich ja jetzt weiss, dass die Inso am kommen ist.
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Schwabe1972
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« Antworten #3 am: 09. Juli 2009, 20:16:29 »

Kurze Anmerkung:
Als ich den Antrag gestellt habe, war der Dispo ausgeschöpft, d.h. ich habe jetzt etwa 570,-- abgebaut (weniger minus).
Am lIebsten würd ich bis ans limit abheben und unter das Kissen - wer weiss, was noch kommt.
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keinplan
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« Antworten #4 am: 09. Juli 2009, 20:50:49 »

Also ich sehe das so, du hast nen vertrag mit deinem institut über nen kk.
Solange sie den nicht kündigen kannst du den auch ausschöpfen. Und wenn du nun halt geld brauchst
um nicht zu verhungern, tamken zu können oder was weiß ich ... ??

Ansonsten warte einfach mal was dir, die hier zweifelsohne anwesenden experten antworten!!!

Gruß aus`m rheinland
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Juli 2009, 20:50:49 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 10. Juli 2009, 09:05:12 »

Hallo,

Verbindlichkeite, die Sie nach der Eröffnung eingehen, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung.

Allerdings dürfte es sich bei dem Dispo dann um eine so genannte Masseverbindlichkeit handeln, diese wiederum wäre vorranging vor allen Verbindlichkeiten
zu begleichen.

Um Ärger zu vermeiden würde ich auf eine Ausreizung des Dispos verzichten.

MfG

ThoFa
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rookie


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« Antworten #6 am: 10. Juli 2009, 13:29:53 »

Der Gläubiger wird Sie wahrscheinlich wegen Eingehungsbetruges anzeigen.....ausserdem die Forderung aus unerlaubter Handlung ( sog. Deliktsforderung ) zur Tabelle anmelden.....d.h keine RSB wenn die Feststellungsklage des Gläubigers nach evetuellem Widerspruch gegen die Forderung Ihrerseits erfolgreich  ist coffee

Nach Erteilung der RSB ist die Forderung wieder vollstreckbar und zurecht !

« Letzte Änderung: 10. Juli 2009, 16:25:23 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 10. Juli 2009, 18:22:20 »

Der Gläubiger wird Sie wahrscheinlich wegen Eingehungsbetruges anzeigen.....ausserdem die Forderung aus unerlaubter Handlung ( sog. Deliktsforderung ) zur Tabelle anmelden.....d.h keine RSB wenn die Feststellungsklage des Gläubigers nach evetuellem Widerspruch gegen die Forderung Ihrerseits erfolgreich  ist coffee

Nach Erteilung der RSB ist die Forderung wieder vollstreckbar und zurecht !



 huh Naja, so ist es zwar nicht, aber wie geschrieben, um Ärger zu vermeiden...
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rookie


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« Antworten #8 am: 13. Juli 2009, 17:11:06 »

Bei mir wurde das schon 3x über die Strafverfogungsbehörden versucht mit den Anzeigen.....
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