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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:20:13 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Aussage der Richterin vom AG bei Ende der Insolvenz  (Gelesen 1592 mal)
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kati0065
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« am: 29. November 2011, 13:50:09 »


ich habe mal die Frage über den Ablauf wenn die Insol. dem Ende zu geht. Habe heute die zuständige Richterin vom AG angerufen und nach der weiteren Vorgehensweise gefragt

 Eröffnung des Verfahr: 07.12.2005
 Ende:                  07.12.2011
 
ist es richtig, das die Gläubiger nach Ablauf der 6 Jahre einen Schlussbericht bekommen und dann 4 Wochen Zeit haben sich nochmals dazu zu äussern und Einwände erheben können und erst dann die RS erteielt wird? gruebel
Danke für antworten
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 29. November 2011, 15:59:12 »

Ja, und mit vier Wochen Zeit plus Entscheidung liegt es im Rahmen des Üblichen.
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Es grüßt der Alte
kati0065
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« Antworten #2 am: 02. Dezember 2011, 14:09:52 »

vld für die schnelle Antwort
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juergengrisu
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« Antworten #3 am: 03. Dezember 2011, 10:01:01 »

Hi ;)


Ja die Gläubiger bekommen am Ende eine 4 Wochenfrist (wird bekannt gemacht im Internet) wo sie noch Anträge auf Versagung der RSB stellen können ,liegen keine Versagungsgründe vor wird dann die RSB erteilt.
bei mir hat es 4 1/2 Monate gedauert bis der Beschluss kam...
Durchhalten lohnt ein total tolles Gefühl Schuldenfrei zu sein;))

Grüße von Juergengris
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kati0065
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Beiträge: 21

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« Antworten #4 am: 05. Dezember 2011, 13:40:05 »

Ich gebe dann mal Bescheid wie es bei mir gelaufen ist sind ja nur noch 3 Wochen juchu
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 05. Dezember 2011, 13:40:05 »



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