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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 12. März 2010, 01:37:09 *
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Autor Thema: Außergerichtlicher Vergleich gescheitert.....das war's dann wohl!  (Gelesen 603 mal)
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oldsusy
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« am: 28. Juni 2008, 10:05:18 »

Hallo zusammen,

leider ist der außergerichtliche Vergleich mit unseren Gläubigern gescheitert.
Wir werden unser Haus, die Kinder ihr Zuhause, wohl verlieren! Die finanzierenden Banken wollen es nicht zum vorgeschlagenen Preis zum freihändigen Verkauf freigeben, obwohl dieser über 7/10 des Verkehrswertes liegt!
In Kürze wird das Insolvenzverfahren eröffnet......und dann wird der IV wohl die Zwangsversteigerung beantragen.
Wird das Gericht eigentlich einen Gutachter beauftragen, der den aktuellen Verkehrswert festlegt?
2 Gutachten sind schon erstellt worden.....1 haben wir in Auftrag gegeben, das Andere die Bank......der Unterschiedsbetrag liegt bei 70.000€!
Müssen wir diesen Gutachter ins Haus lassen, um ein erneutes Gutachten machen zu lassen?

Es wäre schön, wenn uns jemand sein Wissen und seine Erfahrungen mitteilen würde!

Liebe Grüße,
oldsusy
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« Antworten #1 am: 28. Juni 2008, 17:59:47 »

Das gericht wird in aller Regel einen gerichtlich bestellten Gutachter beauftragen, wenn vorliegende Gutachten so auseinander tendieren.
Den müssen Sie nicht in`s Haus lassen. Wenn Sie aber einen realen Wert heben wollen, dann sollten Sie schon.
Es sei denn im Inneren sind soviel Mängel, dass der Wert sinkt.

Was hätten Sie davon, wenn Sie das Haus für 7/10 losbekommen?
Die restlichen 3/10 + Gebühren und Auslagen der Bank bleiben dann immer noch bei ihnen.
Unabhängig der Kosten für eine neue Wohnung.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
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« Antworten #2 am: 28. Juni 2008, 18:20:14 »

Hallo,

der Hintergrund der 7/10 ist Folgender:
Der Kaufinteressent würde das Haus gerne erwerben ( als Kapitalanlage ) und er würde uns hier weiter wohnen lassen. Miete zahlen müssen wir überall....und mit 3 Kinder in der Pubertät sollte es schon eine 5-Raum-Wohnung sein.............da kann man gleich hier wohnen bleiben ( kleines Reihen-EFH ).
Er möchte aber auch nicht wer weiß was zahlen, da die Hypothek in etwa der Mietzahlung entsprechen sollte.
Er wird jetzt wohl versuchen, in der ZV den Zuschlag zu bekommen.....was natürlich für uns eine Nervenbelastung ist, da wir nicht wissen, ob wir doch noch irgendwann ausziehen müssen!

Liebe Grüße,

Oldsusy
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« Antworten #3 am: 28. Juni 2008, 20:52:15 »

Kennt die Bank den Interessenten namentlich?

Der Inter. könnte auch die Einleitung der ZV abwarten.
Nach der Erstellung des Gutachtens oder der Terminveröffentlichung geht er dann selber aktiv in die Verhandlungen mit der Bank und erwirbt das gute Stück zu zB. 7/10 des Gutachtenwertes.
Wenn das klappt, kann der ZV-Termin entfallen und Sie haben ihren Wunschvermieter. whistle

Und Sie wohnen wenigstens noch ein paar Monate Mietfrei.
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« Antworten #4 am: 29. Juni 2008, 08:23:24 »

Guten Morgen,

herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung und den guten Vorschlag!
Dieses aktive Einschalten ist dann wohl einer der Hintergründe, weswegen ZV kurz vor dem Termin aufgehoben werden!
Werde es so weitergeben......noch ist nicht alles verloren!
Leider zieht jede Antwort neue Fragen nach sich:
Mit was muß der Interessent denn bei der ZV rechnen? Ich meine, werden die Gläubiger-Banken bei dem Termin anwesend sein und durch Gebote den Preis in die Höhe treiben wollen? Auf der anderen Seite frage ich mich, was sie mit einem Haus wollen, dass sie wohl eher nicht mit einem Gewinn verkaufen können, da in unserer Region der Markt gesättigt ist......aber ich verstehe so manche Denkweisen der Gläubiger nicht! Da werden " gute " Ratenzahlungen abgelehnt, obwohl jetzt schon bekannt ist, dass der monatliche Pfändungsbetrag in der Inso wesentlich niedriger ausfällt. Es hätte ohne Inso klappen können......
Da wir alle Zahlungen einstellen mußten, zahlen wir jetzt natürlich auch nicht mehr die Hypothek fürs Haus.
Kann der IV diesen Betrag x eigentlich herausrechnen, sodass uns nur noch der pfändungsfreie Betrag ohne Mietkosten belassenwird? Oder ist es für ihn egal, ob wir die Mietkosten zahlen oder nicht?

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag,

oldsusy
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« Antworten #4 am: 29. Juni 2008, 08:23:24 »


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« Antworten #5 am: 29. Juni 2008, 13:00:20 »

Ja, wenn nach Zustellung der Grundschuldurkunde (praktisch die Einleitung der ZV) eine Einigung mit der Bank gefunden werden kann, wird das ZV aufgehoben.

Mit dem Erwerb sollten die Grundschulden gelöscht werden.
Ob im ZV ein weiterer Vertreter der Bank als Strohmann da ist, ist ehr unwahrscheinlich; es ist nämlich verboten.
Da dies  zu Anfechtungsansprüchen der Mitersteigerer führen dürfte.

Wichtig für den Interessenten ist, sollte es zur ZV kommen, mindesten 7/10 +10% anbieten zu können und so spät wie möglich mit der wahren möglichen  Kaufsumme bieten.
Einstieg z.B. bei 5/10 und dann abwarten.
Ev. auch noch den 2. Termin abwarten; dann könnte es für 5/10 und weniger weggehen.

Heute ist  es meist so , dass bei einem einigermaßen verwertbaren Objekt auch proffesionelle Bieter anwesend sein werden.
Daher sollte man den Weg vorher mit der Bank ebnen.

Der pfändbare Betrag wird durch die fehlende Miete nicht heraufgesetzt.
Oft wird jedoch durch den TH/IV eine Nutzungsentschädigung verlangt, die auf Höhe der ortsüblichen Miete liegt.
Sollte es dazu kommen, wird sich ganz gewiß ThoFa mit wunderbaren Gegenargumenten in die Diskussion einschalten.

Das viele Gl ihre außergerichtlichen Bemühungen nicht akzeptieren kann viele Gründe haben.
Mit dem Haus hätte die Bank ja die Möglichkeit, die Restsumme nach der ZV immer noch einzufordern.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2008, 13:04:44 von paps » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 29. Juni 2008, 16:57:43 »

Hallo paps,

vielen lieben Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen!
So vieles muß beachten werden...man wird immer unsicherer und da hilft es ungemein, gute Ratschläge und Denkanstösse zu bekommen!

Wir werden, zusammen mit dem Kaufinteressenten, am Ball bleiben!

Liebe Grüße,
oldsusy
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« Antworten #7 am: 29. Juni 2008, 19:17:11 »

Fragen Sie nur.
Besser gut vorbereitet als später
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« Antworten #8 am: 30. Juni 2008, 16:41:48 »

Hallo,

Oft wird jedoch durch den TH/IV eine Nutzungsentschädigung verlangt, die auf Höhe der ortsüblichen Miete liegt.
Sollte es dazu kommen, wird sich ganz gewiß ThoFa mit wunderbaren Gegenargumenten in die Diskussion einschalten.

ganz bestimmt. Wo es doch einen Rechtsanwalt gibt, der bis heute in seinen Forum Falschmeinungen vertritt.  whistle

MfG

ThoFa
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« Antworten #9 am: 30. Juni 2008, 17:45:01 »

Hallo Thofa,

schön Sie " kennenzulernen " ! 

Und tausend Dank auch  an alle Anderen, die hier in diesem Forum unermüdlich Ratschläge geben und dadurch Unsicherheiten beseitigen!

Wie Sie schon sagten: es sind oft Fehlinfos unterwegs.....am besten versucht man sich selber Wissen anzueignen!

Ich fühle mich in diesem Forum jedenfalls gut aufgehoben und auch gestärkt für die Dinge, die da noch kommen!

Ihnen allen einen schönen Abend,

oldsusy
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« Antworten #10 am: 30. Juni 2008, 19:23:32 »


ganz bestimmt. Wo es doch einen Rechtsanwalt gibt, der bis heute in seinen Forum Falschmeinungen vertritt.  whistle

MfG

ThoFa

...und der heute  seinen 3. Anlauf nimmt Zwegart Konkurrenz (bezüglich der Einschaltquoten) zu bieten.
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