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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:27:44 *
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Autor Thema: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren abkürzen  (Gelesen 271 mal)
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Pleitegeier1001
Newbie
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Beiträge: 10

Danke
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« am: 22. April 2010, 17:19:26 »

Hallo zusammen,

mal folgende Frage: Kann man ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren im Schnelldurchgang durchführen?
Z.B. wenn alle Gläubiger in der vorgeschriebenen Form angeschrieben wurden und ein Gläubiger von vornherein sagt, dass keinesfalls eine Einigung zustande kommt und das ggf. auch nach mehrfachen telefonischen Verhandlungen durch die Beratungsstelle, kann zu dem Zeitpunkt bereits das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bescheinigt werden?

LG  Mona
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 22. April 2010, 17:26:46 »

Hallo,

ja, sofern der ablehnende Gläubiger zumindest nicht nur ein Kleckerbetrag bekommt.

MfG

ThoFa
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