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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:28:33 *
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Autor Thema: Außerordentliche Kündugung von Versicherungen!?  (Gelesen 723 mal)
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Tanja
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« am: 29. November 2007, 12:29:13 »

Hallo!
Bei meinem Termin beim TH,wurde mir auch gesagt,das ich vielleicht meine Versciherungen kündigen könnte.Sie meinte halt,das es da ein Paragraphen gibt,der besagt,das man in der Inso nicht schlechter gestellt werden darf.Und ds man dadurch bei vielen Versciherungen aus den Vertrag kommt.
Also das sind so 5 Jahres Verträge und laufen noch ne Weile.
Es handelt sich um eine Kranken-Unfall-Hausrat-Sachversicherung.Die Hausrat würde ich woanderst,wenn es möglich ist, günstiger abschließen.

Die Privatehaftpflicht bleibt natürlich bestehen..die ist ja enorm wichtig.

Ist das so richtig? Ich stehe schon im Rückstand mit den Beiträgen.

Worauf kann ich mich da berufen? Oder soll ich es einfach nur selbst formulieren?

VLG
Tanja
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paps
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« Antworten #1 am: 29. November 2007, 21:10:38 »

Sie können die Versicherungen nicht vorzeitig kündigen.

Dies könnte allein die TH.
Hat sie jedoch den Nichteintritt erklärt, wird es schwierig.
Sie sollten die TH bitten als Vermögensverwalter die Verträge zu kündigen.
Um so dringender, wenn es sich bei den Beitragsrückständen um solche nach Eröffnung handelt.

Dabei sollte e.v. auch die Haftpflicht mitbeendet werden.
Es gibt genügend Anbieter mit Jahresverträgen, die preiswerter als die rabattierten 5-Jahresverträge.

Im Übrigen sind sie gegenüber der Versichertengemeinschaft durch Ihre Insolvenz doch nicht schlechter gestellt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tanja
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« Antworten #2 am: 29. November 2007, 21:46:45 »

Hallo Paps!

Dann werde ich morgen mal gleich telefonieren.
Die Haftpflicht ist zum glück bei einer anderen Versicherung,und hat auch nur 1 Jahres Vertrag...
Ich habe einmal einen 5 jahresvertrag abgeschlossen,und leider war ich zu blöd,als es eine Änderung im Vertrag gab,das es dann wiederrum um 5 jahre verlängert wurde...tja,selber Schuld.

Mal schauenwas sie morgen sagt dazu...

VLG
Tanja
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paps
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« Antworten #3 am: 29. November 2007, 21:55:34 »

Hallo Paps!
Ich habe einmal einen 5 jahresvertrag abgeschlossen,und leider war ich zu blöd,als es eine Änderung im Vertrag gab,das es dann wiederrum um 5 jahre verlängert wurde...tja,selber Schuld.
VLG
Tanja
Ich denke ehr, dass das Absicht war.
Ihr Vertrauen zum Berater also ausgenutzt wurde.

Aber: nicht jede Vertragsänderung bedeutet automatisch einen neuen Vertrag.  nono
Wurde also z.B. aus einem Ein-/Ausschluß eines Risikos ein neuer Vertrag "Gebastelt", dürfte die 5-Jahresklausel unwirksam sein.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Tanja
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« Antworten #4 am: 29. November 2007, 22:37:20 »

Na,dann wurde ich wohl wirklich übers Ohr gehauen...
Es war jedesmal eine Vertragänderung,weil was angepasst wurde...
Tja...nun bin ich wieder etwas schlauer...

Alle anderen Vercciherungenhaben wir dann immer über einen Bekannten (Versicherungmakler) abgeschlosen,der uns die günstigste auf uns zugeschnittene rausgesucht hat...und damit sind wir bisher ziemlich gut gefahren!
Aber da hatte ich die anderen Verträge schon...

Nun schaue ich mal,da ich da raus komme...hoffe da klappt...

VLG
Tanja
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« Antworten #4 am: 29. November 2007, 22:37:20 »



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