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Autor Thema: Austritt als Geschäftsführerin ?  (Gelesen 1177 mal)
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angst
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« am: 17. Januar 2004, 15:30:00 »

Ich bin Gesellschafterin zusammen mit meiner Schwägerin einer Firma. Anfang des Jahres 2003 hatten wir eine Prüfung durch das FA und ich habe immer die Buchführung gemacht. Schwägerin arbbeitet nicht aktiv mit, wird aber als Angestellte geführt und bekommt Gehalt ( war auch ok da dies für die Bürgschaften + Haftung der Fa. gedacht ist ) wie für mich gleiches auch. Nun war die Buchführung nicht in Ordnung und es kam auch noch dazu das ich privat Mist gebaut hatte. Schwager arbeitet als Prolurist mit in der Fa. und ist an sich der "Grpße " Macher. Mein Mann arbeitet selbst auch in der Fa. als Angestellter.  Es wurden mir Privatentnahmen unterstellt und mit Strafanzeige gedroht, wenn ich nicht sofort unterschreiebn werde, daß ich an sich nichts mehr zu sagen habe, auf künftige Gewinne verzichte und im Falle des Ausscheidens nur Anspruch auf meine Einlage habe. Ich war fix und fertig, die genaue Höhe des Betrages wurde mir nicht benannt sondern Zahlen in den Raum gestellt die nicht stimmen . Wirklich nicht. Ich habe einen hohen Betrag der die tatsächliche Summe bei weitem übersteigt zurückgezahlt und keinerlei Rücklagen mehr. Und ich habe alles unterschriebn, da Ehemann mich gedrängt hat um des lieben Friedens willen.  Wir haben unsere ganzen Immobilien und die Lebensversicherungen meines Mannes als Bürgschaften bei der Bank für Kontokorretnt und Avalkredit hinterlegt, abgetreten um das  die Fa. Kredit von der Bank bekommt. Gleiches hat Schwager zwar auch aber lange nicht in der Höhe wie wir. Wenn die Firma  nicht mehr weiterkann ist unsere größeres Vermögen verloren. Nun geht es weiter . Ich bekam vom FA  eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und habe diese auch gezahlt, was somit Vorstrafe bedeutet. Familienmäßig hat sich natürlich nichts eingerenkt, im Gegenteil. Die Fa. hat sich für öfffentliche Auftrage beworben und wurde nicht angenommen, da ich als Geschäftsführerin vorbestraft bin. Nun fordert Schwager von mir als Geschäftsführerin auszuscheiden. Im Grunde will ich der Firma keine Steine in die Wege legen, sondern nur meine weitteren Bezüge sprich Gehalt haben, wie es meine Schwägrin für Ihre Haftung schon über 10 Jahre auch bekommt, also so wie eine Angestellte gezahlt werden, gleiches wi e Schwägerin die isch noch nie um die Fa. gekümmert hat. Nun wird von mir verlangt ich soll erst mal die Kündigung unterschreieben, und das Gehalt würde mir sowieso schon die ganzen letzten Monat  in den Rachen geworfen. Das wird schon später gergelt ist die Aussage des Schwagers. Aber ich weiß genau wenn ich mich  jetzt wieder nötign lasse, gibt es keinen Euro mehr. Und ich bin auch nicht mehr bereit von heute auf Morgen ein Papier zu unterschreiebn. Ich habe mic von einem Anwalt beraten lassen, er meinte schon die damalige Situation wäre Nötigung gewesen. Un d ich brauche dieses Gehalt sonst weiß ich nicht wie ich unsere laufenden Kosten decken soll, denn jeden finanzielle Rückhalt habe ich aus lauter Angst vor Schwager, Strafanzeigendrohug und wegen damaligen Bitten von Ehemeann  in die Frma geschossen. Ich habe maßgeblich am Aufbau mitgewirkt und  stehe jetzt so gut wie vor dem nichts.
Hat jemand einen Rat oder Tipp wie ich mich verhalten soll oder was die Rechtsalge sagt. Im Sommer steht die Kreditverlängerung an. Wenn ich wenigstens allles Bürgschaften zurückbekäme, sieht da jemand eine Chance, dann würde ich einfach sagen mit dieser Fa. will ich nichts mehr zu tun haben. Aber so habe ich nur Angst und weiß einfach nicht mehr weiter. Spätestens Mo denke ich wird Schwager wieder die Forderung des Asuscheiden als Gesellschafterin fordern ohne Vorschlag wie ich weiteres Gehalt beziehen kann oder dieses nicht zahlen wollen. Ich bin für jede Hilfestellung und Antwort dankbar.
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maschulz
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2004, 17:16:00 »

[font=Arial:ef1fdbcee9] [/font:ef1fdbcee9][size=12:ef1fdbcee9] [/size:ef1fdbcee9][color=darkblue:ef1fdbcee9] [/color:ef1fdbcee9]Hallo,

Deine Situation hört sich nach festgefahren an. Mein Name ist Manfred Schulz, und ich berate seit Jahren kleinere Unternehmen, auch GmbH-Geschäftsführer. Nur die Gesellschafter-Versammlung kann einem GF kündigen. Wenn der Schwager nicht Ges. ist, dann kann er das nicht. Deshalb wohl auch sein Drängeln. Ich würde an Deiner Stelle Deine eigene Kündigung von folgenden Bedingungen abhängig machen:

1. Sofortige Rückzahlung der Einlage, zzgl. Verzinsung, mit der Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in das GmbH-Vermögen bei Nicht- bzw. verspäteter Zahlung.
2. Nachgehende GF-Gehälter für mindestens 12 Monate, als Übergangs-Bezüge um Gelegenheit zur Jobsuche zu erhalten.
3. Sofortige Kündigung des Bankkredits, und Abschluß eines neuen Kreditvertrages mit Sicherheiten der verbleibenden Ges./GF.
4. Freigabe Deiner Sicherheiten durch die Bank.

Es sollte unbedingt ein schriftlicher Auflösungsvertrag abgeschlossen werden, in dem sich die GmbH für die Einhaltung der o.g. Bedingungen verbürgt.

Bei weiteren Fragen kannst Du mit mir Kontakt aufnehmen:
Tel. 02863-380948 und 0179-3208131
e-mail steuersparberater@t-online.de
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Viele Grüße aus Velen
Ihr Steuersparberater
Manfred Schulz
angst
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2004, 21:11:00 »

Danke für die schnelle Antwort und guten Tipps, kann ich gut gebrauchen  und werde sie beherzigen. IDie Situation ist mehr als verfahren. Gerne komme ich auf Dich zurück.
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angst
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« Antworten #3 am: 17. Januar 2004, 21:54:00 »

Hallo Maschulz, ich habe gerade nochmal mit "Verstand" die Antwort von Dir gelesen.

Meine Probleme sind größer als Du annimmst. Ich habe mit meiner Unterschrift seinerzeit darauf verzichtet, daß  meine Einlage verzinst wird . Wenn ich als Gesellschafter aussteige bleibt mir nur  die Rückzahlung der geleisteten Einlage. Mein Anwalt hat  der Fa. schriftlich  folgende Vorgensweise  vorgesschlagen. Ich werde ins Angestelltenverhältnis ( im Nachhinein ist mir erst bewußt geworden, ein Anstellungsvertrag besteth ja schon seit Begin meiner Tätigkeit ) übernommen, bei gleichbleibenden Bezügen, nicht kündbar durch eine betriebsbedingte Kündigung für die nächsten 3 Jahre ( dann bin ich über 50 Jahre und nach Meinung des Anwaltes da ich schon  13 Jahre in der Fa. bin, unkündbar sein werde ).

Ich weiß shon das eine Gesellschafter Versammlung stattfinden müßte um mir zu kündigen.. Ich will ja nich unbedingt als Gesellschafterin raus, dieses wirklich nur wenn alle Bürgschaften frei werden was ich bezweifele.

Zu Deinem Punkt 3. Sofortige Kündigung des Bankkredies:  Wenn ich das veranlasse, eht die Fa. in Konkurs. Es wird sich niemand finden der  einsteigenwird und die Höhe des benötigten Kreditrahmens   absichern kann. Drer verbleibende Gesellschafter, sprich Schwägerin schon mal gar nicht. Und ein Dritter wird in diesen Zeiten nicht in eine Fa. einsteigen die gerade mal kostendeckend ( ???? ) arbeitet .  
Und zu 4. Ich bin sicher die Bank wird meine/Ehemanns Sicherheiten  nicht freigeben. Die Bürgschaften/Sicherheiten sind wechselseitig für Kontokorrent und Gewährleistungsbürgschaften eingesetzt. Zum einen kann die Firma den Kontokorrent nicht zurückführen, bzw. wenn der Rahmen des Kontokorrentes runtergefahren wird durch die Bank nicht mehr weiterarbeiten, zum anderen sind Gewährleistungsverpflichtungen  für Bauvorhaben  noch bis zu 5 Jahrn gegeben,. Ich denke die Bank wird  nicht ohne weiteres  ca. 65 % Sicherheiten die durch uns für die Fa. gestellt sind freigeben..

Ich will diese Fa. nicht kaputtmachen, obwohl meine Nerven am zerreißen sind. Ich  möchte nur  entweder alle Sicherheiten zurück ( was die Bank  auf " Antragstellung " bestimmt nicht tun wird, oder zumindest die Sicherheit haben, daß meine Bezüge weiterlaufen. Auf die Gefahr hin, daß diese Fa. vielleicht in 2 - 3 Jahren  sowieso den " Bach" runter geht!

Ich habe nur Angst wies weitergehen soll und keine Entscheidungshilfe was ist richtig oder falsch was ich tue.

Hätte ich meine Bürgschaften frei könnte ich zur Not einen Teil der Immobilien veräußern. Und arbeiten kann ich auch bis zum umfallen, davor habe ich keine Angst ! Ich schaffe einen 28 Std. Tag wenn es sein muß. Nur  in der momentanen Lage bin ich auf das GF Gehalt angewiesen. Dazu kommt , auch Ehemenann verdient ja sein Geld/Gehalt in dieser Fa.

Fazit den ich ziehe: Wenn ich alles zurückfordere geht die Fa. pleite, weder ich noch Ehemann  haben ein Gehalt :-((. Mein größter Zweifel ist das die Bank die Bürgschafte  freigibt ( keine Ahnung was passiert wenn ich die anstehende Kreditverlängerung nicht unterschreibe )...

Und meine Nerven liegen mittlerweile blank, das ist das schlimmste. Jahre des Aufbaues, Erfolge und nun stehe ich vor dem Nichts :-(( und finde nicht den richtigen Weg.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 17. Januar 2004, 21:54:00 »


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maschulz
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2004, 10:11:00 »

Hallo angst,

wenn ich mir Deine weitere Antwort betrachte, bekomme ich den Eindruck daß die GmbH von Dir und Deinem Gatten wesentlich abhängig ist. Wie sehen die Gesellschaftereinlagen aus? Wer hält welche Anteile?

Hast Du der GmbH bereits Darlehen eingeräumt? Wenn ja, könnte man diese in einer Gesellschafterversammlung in Eigenkapital umwandeln. Dazu wäre ein Beschluß zur Stammkapital-Erhöhung notwendig. Dies hätte gleich zwei Vorteile:

1. Für Dich selbst, weil Du damit beherrschaftende Gesellschafterin würdest, sofern Deine Schwägerin keine Sperrminorität hat;
2. Für die GmbH, weil damit die Eigenkapitalquote wächst, was für zukünftige Kreditverhandlungen positiv wirkt. Denke dabei auch an die neuen Ratingverfahren (Basel II), die alle Banken verbindlich ab 2007 anwenden müssen.

Letztlich kann die wirtschaftliche Situation der GmbH nur verbessert werden, wenn Du mit Kapital, Arbeitskraft und zur Verfügung gestellten Sicherheiten in der Firma verbleibst. Das muß doch auch Deinem Schwager bewußt sein! Insofern sind die Vorschläge Deines Rechtsanwaltes aus Deiner Sicht sehr gut.

Mal sehen, wie sich Deine Partner dazu stellen. Halte mich auf dem Laufenden.
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Viele Grüße aus Velen
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Manfred Schulz
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« Antworten #5 am: 18. Januar 2004, 13:47:00 »

Wir halten die Anteile zu gleichen Teilen, und ein Darlehen habe ich keines gewährt. Nur alle Bürgschaften geleistet :-((
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madeira2008
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« Antworten #6 am: 22. Februar 2004, 00:37:00 »

Hallo,
habe das mal zweimal gelesen, ist nicht leicht zu verstehen.
Erscheint wie die Frage: Soll die Firma gesund leben oder soll ich gesund leben?
Was macht denn die Firma als Geschäft, wenn ich fragen darf ?
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