Hallo an Alle Wissenden und Unwissenden des Forums

,
zunächst ein riesiges DANKESCHÖN AN ThoFa für die Hilfe beim Thema
" Unklare Überstundenberechnung"Nachdem
ich (die zahlende Stelle noch nicht ) nunmehr schlauer bin in Sachen Überstundenberechnung

, gleich die nächste Frage:
Wie wird ausbezahlter Urlaub vom Vorjahr (850 € brutto), den man aus betrieblichen Gründen nicht machen konnte, pfändungsmäßig berücksichtigt, bzw. wird das überhaupt berücksichtigt ?
vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
liebe Grüsse
Roja
Off Topic @ ThoFa...Ich fürchte, dass besagte Anwältin der Arbeitgeberin eine Auslegung findet um nicht nachzahlen zu müssen

. z.B. : dass mir, bei bereinigtem Nettobezug weniger gepfändet wird, als nur bei Grundlohnzahlung oder, dass Sie das dem Gericht ( Betreuung/Vormundschaft d. Arbeitgeberin) nicht rechtfertigen kann oder will. Nehme Letzteres an !!!