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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:41:34 *
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Autor Thema: Auszahlung von Überstunden  (Gelesen 1680 mal)
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Bine
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« am: 13. April 2010, 22:14:10 »

Hallo, hi hi
nach langer Zeit plagt mich mal wieder eine Frage gruebel gruebel gruebel
Mein Zeitvertrag läuft Ende des Monats aus und wird leider nicht verlängert. Dies habe ich natürlich auch schon sofort meinen Insolvenzverwalter mitgeteilt. Nun werden bei meiner letzten Gehaltsabrechnug meine Überstunden mit abgerechnet. Normal lag mein Nettogehalt bei 700,-€, nun wird es ca. 1400,-€ sein. Muß ich meinen Insovenzverwalter was überweisen, oder stimmt es das ich die 700,-€ mehr auf die letzten 2 Arbeitsjahre monatlich zurück rechnen kann. Dann wäre mein monatliches Gehalt ca. 725,-€ gewesen.
Seit dem ich diesen Arbeitplatz hatte, habe ich jeden Monat freiwillig 75,-€ an meinen Insolvenzverwalter überwiesen.
Ich weiß nicht wie schnell ich einen neuen Job finde, deshalb könne ich die 700,- gut zur Überbrückung gebrauchen, habe ich auch hart für geackert.  rougi rougi rougi
Schon mal danke für eine Antwort. respekt respekt respekt
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 14. April 2010, 01:30:55 »

Hallo,

Überstunden sind zur Hälfte anzurechnen. So kommen Sie auf 1.050,00 EUR netto, davon sind gemäß Pfändungstabelle (sofern keine unterhaltspflichtigen Personen vorhanden sind) 45,40 EUR pfändbar.

Seit dem ich diesen Arbeitplatz hatte, habe ich jeden Monat freiwillig 75,-€ an meinen Insolvenzverwalter überwiesen.

Warum haben Sie das denn bitte gemacht?

MfG

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Bine
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« Antworten #2 am: 14. April 2010, 13:45:39 »

 cheesy cheesy cheesy
Ok ! Allles klar, damit kann ich leben.
Danke für die schnelle Antwort. thumbup

Ja ich weiß, das ich die 75,-€ nicht bezahlen muß, aber ich glaube das mache ich um mein schlechtes Gewissen zu beruhigen und um mein guten Willen zu zeigen. Ich fühle mich mit dieser ganzen Insovenzgeschichte echt nicht wohl, das nagt sehr an mir. gruebel gruebel gruebel
Ist es eigentlich war, das die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre verkürzt werden soll und wenn ja, haben wir die jetzt mitten drin stecken auch noch was davon?

Liebe Grüße
Bine
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rookie


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« Antworten #3 am: 14. April 2010, 14:54:45 »

Ihr guter Wille macht sich bestimmt gut beim Gericht....aber  ich würde das nicht machen.

Es gibt im Bundeskabinett Bestrebungen, den Zeitraum der WVP zukünftig (z.B. auf 3 Jahre) zu verkürzen aber wann das sein wird steht in de Sternen.
« Letzte Änderung: 14. April 2010, 15:10:00 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 14. April 2010, 22:30:05 »

Hallo,

Ihr guter Wille interessiert sowohl dem Gericht als auch dem IV einen Scheiß. Also lassen Sie es sein. Glauben Sie die Manager von Karstadt, Quelle, Hertie, Opel und co. interessiert es, was sie gemacht haben. Nö, also warum sollte es Sie, als "Kleininsolvente" interessieren. Wenn Sie Ihr Gewissen unbedingt erleichtern wollen, sollten Sie das Geld lieber spenden.

Ob es zu einer Änderung der Insolvenzordnung kommt ist sehr fraglich, sollte dem so sein, gilt dieses aber nicht für die Vergangenheit.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. April 2010, 22:30:05 »



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waldi2506


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« Antworten #5 am: 14. April 2010, 22:54:40 »

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« Letzte Änderung: 28. April 2010, 16:04:19 von waldi2506 » Gespeichert
ThoFa
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« Antworten #6 am: 14. April 2010, 23:12:24 »

Hallo,

nö so doof ist das nicht. Grundsätzlich gibt es sicherlich Möglichkeiten, das aktuelle Verfahren ohne RSB "zu verkürzen". Aber wie geschrieben, ob und wann es eine Änderung gibt und wie diese aussehen wird, steht noch in den Sternen.

MfG

ThoFa
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