Krankentagegeld beruht auf einem privaten Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherung.
Die Leistungen werden nach der vereinbarten Höhe und den im zu betrachtenden Zeitraum (meist die letzten 24 Monate) berechnet und ggf. gezahlt.
Da es sich also um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt, fällt die Zahlung nicht unter den Pfändungsschutz.
Insofern muss das Insolvenzgericht, als Vollstreckungsgericht entscheiden, ob ein Teil [
als sog. "Härtefall" (§ 765a ZPO)= Meinung der RP ] bei Ihnen verbleiben kann.
Allerdings fällt die Argumentation für den vergangenen Zeitraum schwer, da Sie ja auch ohne die Zahlung überleben konnten.
Einen Versuch ist es trotzdem wert, sonst ist das Geld ganz weg.