Feuerwald
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« Antworten #1 am: 23. Mai 2010, 17:53:57 » |
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Deshalb hat mir meine Freundin angeboten, ihren alten Wagen (16J. alt/TÜV neu) zu übernehmen. Darf ich das machen??
- dürfen schon, die Frage ist, ob hier eine Schenkung erfolgt, also das Auto in Ihr Eigentum übergeht.
Falls ja, wäre das ein Vermögenszuwachs, der zunächst dem Insolvenzbeschlag unterliegt. Nun ist es aber so, dass ein Auto, welches zur Aufrechterhallung der Erwerbstätigkeit benötigt wird, nach § 811 (5) ZPO unpfändbar sein kann.
Es würde sich deshalb empfehlen, den TH die Situation zu schildern und zu fragen, ob er im Fall einer Autoschenkung das Fahrzeug frei gibt, wovon auszugehen ist. Zur Not ließe sich auch noch ein Beschluss durch das Amtsgericht erwirken.
Alternativ: Sie nutzen nur das Auto der Freundin (Überlassung zur Nutzung)
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