Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:47:45 *
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Autor Thema: Auto anmeldung  (Gelesen 414 mal)
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derOhneName
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« am: 30. Juni 2009, 19:10:16 »

Hallo,

ich hab grad Kopf zerbrechen also meine Mutter ist in Privat Insolvenz und ich hab grad ein Auto gekauft soll morgen angemeldet werden ich hab es bar bezahlt also keine finanzierung oder sowas.

Meine Mutter soll wegen der % als Halter und Versicherungsnehmer für ein Jahr angemeldet sein und ich zahle das, geht das oder bekommen wir damit Probleme wegen ihrer Privat Insolvenz.

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rookie


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« Antworten #1 am: 30. Juni 2009, 19:31:56 »

Wie teuer war das Auto ?

Braucht es Ihre Mutter für die Arbeit ??

Am besten ist das Ihre Mutter die Prozente auf Sie überschreibt und das Auto dann Sie anmelden.
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derOhneName
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« Antworten #2 am: 30. Juni 2009, 19:35:42 »

der wagen kostet nur 3500 € und soll morgen angemeldet werden die prozente hat mein versicherungsmensch gesagt würde alles nächstes jahr auf mich gemacht werden, meine mutter könnte mit den wagen zur arbeit fahren ja aber so richtig brauchen würde sie ihn nicht und wie gesagt ich bezahl ja alles.
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rookie


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« Antworten #3 am: 30. Juni 2009, 19:43:04 »

Der Schadenfreiheiheitsrabatt kann jederzeit umgeschrieben werden..........ganz sicher.
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derOhneName
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« Antworten #4 am: 30. Juni 2009, 19:44:09 »

hmm keine ahnung, also würde das nicht gehen? auf Ihren namen als Halter und Versicherungsnehmer?
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« Antworten #4 am: 30. Juni 2009, 19:44:09 »



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rookie


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« Antworten #5 am: 30. Juni 2009, 19:47:48 »

Ich würde es nicht machen....zumal das Auto auch noch recht teuer war.....mein Anwalt sagte mir mal bis ca 1500 Euro interessiert den TH nicht....was darüber ist ...... gruebel

Jedenfalls kann man die Prozente jederzeit umschreiben....

« Letzte Änderung: 30. Juni 2009, 19:50:05 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 30. Juni 2009, 19:49:13 »

hmm ok danke ich werde ja sehen was passiert
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paps
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« Antworten #7 am: 30. Juni 2009, 20:14:32 »

Wenn der Kaufvertrag auf ihren Namen läuft und die Mutter wegen der % Versicherungsnehmer wird, besteht eigentlich keine Gefahr.
Eigentum erschließt sich nun mal nicht aus Versicherungsverträgen.

Sie können den Rabatt der Mutter übernehmen, wenn Sie den Nachweis erbringen(oder bestätigen), dass Sie den rabatt miterfahren haben.

Allerdings nur in der Höhe der Dauer des Führerscheinbesitzes für PKW.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #8 am: 30. Juni 2009, 20:16:34 »

Sie sind und bleiben doch Eigentümer des Pkw und können dies hoffentlich belegen. Dann kann auch nichts passieren, wenn Mama Halterin wird.
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derOhneName
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« Antworten #9 am: 30. Juni 2009, 20:21:26 »

guuuut also der kaufvertrag ist auf mein name, ich hab mein führerschein erst seit 2 wochen und deshalb hat mein versicherungsmensch gesagt ein jahr auf mama und dann umschreiben auf meinen namen.

Also ist das alles kein problem?
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