Musst du nicht und wofür? Der Fahrzeugbrief ist Zeugnis genug. Den zeigst du dem TH bei Bedarf, wenn es soweit ist und er nach einem Fahrzeug fragt. Du nutzt eines, aber es gehört dir nicht.
Deine Aussage ist falsch.
Der Fahrzeughalter ist in beiden Dokumenten, also der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) immer identisch eingetragen.
Früher galt der Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis. Das ist heute nicht mehr so und gilt auch für noch vorhandene Fahrezugbriefe. Es ist mit der Zulassungsbescheinigung nur noch festgehalten, wer im Verwaltungsrecht als Fahrzeugverantwortlicher anzusehen ist.
Den Eigentumsnachweis kann man heute nur noch mittels Kaufvertrag o.ä. erbringen.
Sinnvoll ist es in dieser Sache, sich das Fahrzeug vertraglich zu leihen, man kann sogar einen symbolischen Preis von z.B. monatlich 1 € vereinbaren. Alternativ das Fahrzeug auf Mutter, Bruder, Schwester oder wen auch immer zulassen, dann ist man ganz aus dem Schneider. Die zweite Lösung ist auch deshalb besser, weil gelegentlich Finanzämter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kraftfahrzeugsteuer dem Treuhänder zur Masse ausschütten und vom Halter neu verlangen.
Versicheurngsnehmer ist übrigens davon völlig unabhängig.