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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:55:02 *
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Autor Thema: Auto im Insolvenzferfahren schulden beim Finanzamt  (Gelesen 2090 mal)
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Staffi
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« am: 19. April 2009, 21:03:17 »

Hallo.

Ich bin seit ca.2 Jahren im Insolvenzferfahren.
Habe jetzt eine neue Arbeit gefunden als LKW Fahrer und brauche dafür ein Auto.Ich fange 2x die Woche morgens um 5:30 an und es fährt kein Buss zur Arbeit.

Ich hab mir jetzt ein Auto angeschaut Bj.90 mit Tüv und AU für 200 Euro von einem Bekannten.
Jetzt hab ich schon gelesen,daß wenn ich keine andere Möglichkeit habe ein Auto kaufen und anmelden kann,wenn mir die Firma das bestätigt,daß es keine andere Möglichkeit gibt auf die Arbeit zu kommen.

JETZT ZU MEINER FRAGE....
Ich bin in die Insolvenz gegangen (hauptsächlich wegen Schulden beim Finanzamt).Straßensteuer und Umsatzsteuer (von meiner Selbständigkeit) insgesammt knapp 40000 Euro.
Bekomme ich trotzdem dann ein Auto angemeldet oder muss ich zuerst die Schulden beim Finanzamt bezahlen?


Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
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paps
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« Antworten #1 am: 19. April 2009, 22:26:26 »

Sie bekommen das Auto bei der Zulassungsbehörde angemeldet.
Danach bekommen Sie einen Bescheid vom Finanzamt.

Wegen der Altschulden kann ihnen die Neuanmeldung nicht versagt werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
foxtra
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« Antworten #2 am: 20. April 2009, 07:50:55 »

Paps, da bin ich mir nicht sicher, ob das so richtig ist.

Im vergangenen Jahr wollte ich mein neues Auto zulassen, dabei stellte man fest, daß ich noch eine alte Schuld von 52,- Kfz-Steuer hatte, die ich ganz vergessen hatte. Diese musste ich erst bezahlen, erst dann konnte ich mein Auto zulassen. Meine anderen Schulden beim FA waren dabei jedoch egal, es ging nur um den Rückstand der Kfz-Steuer.

Wenn Staffi jetzt von "Straßensteuer" spricht, ist damit vielleicht Kfz-Steuer gemeint? Dann könnte Staffi das gleiche Problem bekommen.
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Staffi
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« Antworten #3 am: 20. April 2009, 08:55:30 »

Hallo.

Ja KFZ-Steuer / Straßensteuer.

Hab gerade mit meinem InsoVerwalter gesprochen.Solange wie die KFZ Steuer offen ist,bekomme ich kein Auto angemeldet.Auf meine Frage ob ich die bezahlen darf,meinte er ja,da ich ja ein Auto anmelden müsse und dafür die vorraussetztung gegeben sein muss dort Schuldenfrei zu sein.

Ich könnte aber das Auto auf meine Frau anmelden.Da müsste ich dann die Altschulden nicht bezahlen.
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Tags: auto Insolvenzferfahren Schulden beim Finanzamt 
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