Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 06:55:34 *
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Autor Thema: Auto in Sicherheit bringen.  (Gelesen 1548 mal)
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firewire
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« am: 01. November 2007, 12:34:39 »

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken eine Insolvenz durchzuführen, da ich hoffnungslos überschuldet bin. 
Nur 1 Gläubiger.  Bis jetzt zahle ich meine Rate brav weiter, mit der Konsequenz das ich meine Miete kaum bezahlen kann. 
Da ich aber auch mein Auto angewiesen bin, möchte ich mein Auto in Sicherheit schaffen.  Nun hat mir meine Mutter angeboten für mich meine zwei monate mietschulden zu übernehmen und ich verkauf ihr sozusagen das Auto dafür bekomme aber das recht eingeräumt es uneingeschränkt zu nutzen.  Somit hätte ich schonmal 2 Sorgen weniger bevor es in die Insolvenzmasse geht und ich mein Auto da nichtmals auslösen könnte, zwecks keiner Kohle.

Oder könnte man mir da nen Vorsatz unterstellen, weil noch bin ich ja brav am weiterzahlen. 
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smallville
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« Antworten #1 am: 01. November 2007, 13:51:36 »

Wie hoch sind denn Deine Gesamtschulden bei dem einen Gläubiger?

Eine Vorzeitige Übertragung sollte keinen Vorsatz darstellen können.
Ich habe davon schon öfter gehört und gelesen.

Google mal im Internet, es gibt extra für solche Fälle sogenannte Überlassungsverträge ( ich hoffe das heisst so)
Sofern Du das Auto benötigst um zur Arbeit zu gelangen und es auch nicht gerade der rote Ferrari ist - also sprich keinen extrem hohen Restwert hat, genehmigen die Insolvenzverwalter sogar dass man es selbst behält.

Schwierig wäre es wenn es ein finanziertes Fahrzeug ist, da würde dann der Darlehensgeber den Vertrag kündigen wenn er von der Insolvenz erfährt.....

Das ist so üblich und dann wäre das Auto weg, sofern keiner den Kreditvertrag vorher übernehmen würde.

Gruß
smallville
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firewire
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« Antworten #2 am: 01. November 2007, 14:34:47 »

Also es ist kein Finanzierter Wagen.  Die Gesamtschulden liegen bei ca.  40tsd. 
Das Auto ist ein uralter Audi von 93 mit mehreren Unfällen etc.  Aber ich liebe ihn :-)
Bei einen Überlassungsvertrag muss ich auch dann das Auto ummelden auf den Namen meiner Mutter oder reicht einfach nur der Vertrag. 

Die Versicherung darf ja auch meinen Namen bleiben. 
Ich arbeite in einer Firma mit Schichtbetrieb von 6-24 Uhr. 
Inbesondere in den Abendschichten kann man Busverbindungen vergessen. 
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smallville
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« Antworten #3 am: 01. November 2007, 21:43:55 »

Ich glaube der Überlassungsvertrag reicht.
Versicherung usw. muss Du nicht ummelden und kannst/darfst sie vom unpfändbaren Einkommen begleichen.

Bitte um Korrektur falls ich irre....

lg
smallville
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paps
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« Antworten #4 am: 01. November 2007, 22:20:52 »

Also das Wägelchen müßte zu erst an die Mutter zu einem realen Preis verkauft werden.

Wenn es keinen feststellbaren Wert gibt, dann zu einem symbolischen Preis.

Der neue Eigentümer(die Mutter) überlässt dann ihnen den Wagen zu Nutzung, mit der Pflicht sich um Zulassung , Versicherung, Reparaturen und Unterhalt selber zu kümmern.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 01. November 2007, 22:20:52 »



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firewire
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« Antworten #5 am: 01. November 2007, 22:31:58 »

Der reale Wert sind ja die 2 Mieten sozusagen, das wird im Kaufvertrag dann so eingetragen. 
Muss ich für die Ummeldung des Fahrzeuges bei der Versicherung eine Bestätigung haben?
Weil es bleibt ja eh auf mich versichert.
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firewire
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« Antworten #6 am: 02. November 2007, 06:44:35 »

Noch eine Frage. 
Was benötige ich von der Versicherung für eine Bestätigung für die Ummeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehramt. 
Die im Straßenverkehrsamt wollen doch bestimmt eine Versicherungsbestätigung auf den Namen des Halters haben oder?
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 10. November 2007, 01:08:35 »

Hallo,

machen Sie sich keinen Stress. Der Wagen ist nicht pfändbar, Sie können problemlos damit in die Insolvenz.

MfG

ThoFa
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