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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:00:06 *
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Autor Thema: Auto meines freundes und frage zu Mietkauf  (Gelesen 383 mal)
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destiny1977
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« am: 08. August 2009, 23:01:56 »

huhu ihrs.....hab da 2 fragen die mich beschäftigen.

zum einen.....ich stehe kurz vor dem insoantrag. mein jetziges auto ist finanziert und leider noch net abgezahlt. den wagen werd ich wohl bald der bank abtreten. nun hat ein super freund mir seinen 2ten nicht genutzten wagen angeboten bzw zur nutzung angeboten. es ist ein hochwertiger wagen ,vor 1nem jahr kostete er gebraucht noch 15000 euro, der weiter über ihn läuft (also angemeldet [im brief steht er weiterhin]) und ich würde die nutzungskosten tragen wie sprit,steuern und die versicherung,wobei ich den wagen auf meinen namen bei der versicherung anmelden würde.

frage dazu......darf ich das? gibts da ein dickes erwachen wenn der Th sieht das ich nen relativ teuren schlitten fahre?


weiteres anliegen währe..... meine eltern und ich sind beide im oder direkt vor der inso. ich werde mein haus verlieren. nun kamen wir auf den gedanken zusammen zu ziehen. erstens weil wir uns sonst gut verstehen und 2tens weiter gedacht da meine frau so nen besseren job annehmen kann (kinder währen betreut sodass meine frau auch voll arbeiten könnte) und weiter währen meine eltern im alter etwas abgesichert was den alltag angeht. eine hand wäscht die andere eben. nun haben wir einige häuser gesehen auf miete und mietkauf. uns stellt sich nun die frage ob die option mietkauf für fälle wie uns in frage kommt wenn sich den wer darauf einlassen würde. wir rätseln da schon ne weile und nun frag ich halt mal bei euch.

merci und schönen abend euch allen.

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« Antworten #1 am: 09. August 2009, 11:18:17 »

zum Auto:
Wenn der Wagen nachweislich ihrem Freund gehört, dann können Sie diesen auch vertraglich "nutzen".

Mietkauf würde ich im laufenden Verfahren nicht empfehlen, da Sie theoretisch mit jeder Rate ja auch ansparen.
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« Antworten #2 am: 09. August 2009, 11:51:58 »

Mietkauf würde ich im laufenden Verfahren nicht empfehlen, da Sie theoretisch mit jeder Rate ja auch ansparen.

Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn der Vertrag unter § 103 InsO fallen sollte (was meine Meinung wäre), ist es sehr wahrscheinlich, dass die Geschichte nach Verfahrenseröffnung platzt. Dann haben Sie uU einen neuen und mögl. sehr ungehaltenen Gläubiger, der aber nur eine Insolvenzforderung hat.

Außerdem sind generell die Risiken eines Immobilienmietkaufs kaum überschaubar. Bei zumeist überzogenen Mieten und nur teilweiser Anrechnung auf den Kaufpreis sollte man sich sowas ganz genau und mindestens 100mal überlegen.
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destiny1977
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« Antworten #3 am: 09. August 2009, 12:30:58 »

vielen dank euch beiden. 

zum auto......derjenige der im brief steht ist auch besitzer ja?wenn dem so ist sollte es diesbezüglich dann ja kein problem werden dntknw wow

ok wegen dem haus haben wir ähnliche gedankenspiele gehabt das es da zu problemen kommen könnte/würde.
eine frage hab ich...was meint ihr mit laufendem verfahren. gibts da nur probleme vom insoantrag bis zur WVP oder von insostellung bis RSB?

ein normales mietverhältnis in einem haus würde aber nichts im wege stehen?
« Letzte Änderung: 09. August 2009, 12:34:15 von destiny1977 » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 09. August 2009, 19:31:40 »

„derjenige der im brief steht ist auch besitzer ja?“
Nein, aber das hat sich irgendwie in den Köpfen der Bevölkerung festgesetzt und ist nicht mehr rauszukriegen. Ein Problem wird es trotzdem höchstwahrscheinlich nicht, s. paps.

„ein normales mietverhältnis in einem haus würde aber nichts im wege stehen?“
Ich denke nicht. Vermeiden Sie aber lieber Untermietkonstellationen.

Probleme können immer mal auftreten. Aber solange das Verfahren nicht aufgehoben ist, zählt auch das Vermögen zur Insolvenzmasse, das Sie bis dahin erlangen. Dies kann sich der IV einverleiben. Angespartes Vermögen wäre dann also weg.
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« Antworten #4 am: 09. August 2009, 19:31:40 »



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destiny1977
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« Antworten #5 am: 09. August 2009, 20:37:11 »

nabend.

also wir würden ein objekt beziehen welches seperate wohneinheiten hat und entsprechend 2 mietverträge entstehen würden. jeweils meine eltern und wir ein vertrag unabhängig von einander mit dem vermieter,sodass wir weiterhin nichts gemeinsames haben außer die adresse halt.

so nochmal zum auto. paps nannte eine nutzung vertraglich währe kein problem.wie ist das gemeint. mein freund erstellt mir einen nutzungsvertrag ...beisp.

hiermit stelle ich mein fahrzeug dem herrn xxx zur nutzung zur verfügung. sämtliche betriebskosten wie vers.steuern und nutzungsabhängige kosten werden vom herrn xxx getragen solange die nutzung seinerseits erfolg.

also sinngemäß soetwas oder bin ich auf dem falschem dampfer?
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paps
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« Antworten #6 am: 10. August 2009, 18:35:57 »

Also Besitz richtet sich in der Regel nach dem Erwerb einer Sache.
Hat ihr Freund das Auto gekauft und steht im Kaufvertrag, ist grundsätzlich erst mal davon auszugehen, dass er auch Eigentümer ist.
Wenn er dann noch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Alt KFZ-Brief) erscheint, ist alles o.k.

Das mit dem Nutzungsvertrag haben Sie richtig verstanden.
Empfehlenswert ist immer noch Regelungen zur Rückgabe, Abnutzung, Schadensausgleich und Kündbarkeit mit aufzunehmen.
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« Antworten #7 am: 10. August 2009, 19:42:06 »

huhu paps.

ja also der wagen ist von im gekauft (steht auch im kaufvertrag) und auf ihn zugelassen. ich werde den wagen in 1ner woche versicherungstechnisch auf meinen namen anmelden. deine tipps zum nutzungsvertrag werd ich beherzigen. vielen dank.
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