Mietkauf würde ich im laufenden Verfahren nicht empfehlen, da Sie theoretisch mit jeder Rate ja auch ansparen.
Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn der Vertrag unter § 103 InsO fallen sollte (was meine Meinung wäre), ist es sehr wahrscheinlich, dass die Geschichte nach Verfahrenseröffnung platzt. Dann haben Sie uU einen neuen und mögl. sehr ungehaltenen Gläubiger, der aber nur eine Insolvenzforderung hat.
Außerdem sind generell die Risiken eines Immobilienmietkaufs kaum überschaubar. Bei zumeist überzogenen Mieten und nur teilweiser Anrechnung auf den Kaufpreis sollte man sich sowas ganz genau und mindestens 100mal überlegen.