kittycat
Newbie
Karma: 0
Offline
Beiträge: 2
Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0
|
« am: 20. Januar 2009, 14:06:08 » |
|
Hallo
mein mann und ich sind in der privatinsolvenz
die von meinem mann ist ende nächsten jahres zuende,meine dauert noch 5 jahre. wir haben uns vor 2 jahren ein gebrauchten wagen gekauft und auf mich angemeldet,wegen der insolvenz meines mannes. als ich dann in die insolvenz ging,hat mein TH den wagen "befreit",da wir sehr ländlich wohnen,5 kinder haben und mein mann das auto für die arbeit braucht.auch was das einkaufen angeht,ohne auto,bei 7 personen auf dem land,geht gar nicht.
nun is es aber so,das das auto nun so ziemlich schrott is (BJ 96),beim kupplung treten ging er oft aus,was wir mit reinigung beheben konnten..da der wagen letzte woche aber im motorraum gebrannt hat,bringt das reinigen nun nix mehr...sobald die kupplung getreten wird is der wagen aus u muss neu gestartet werden.da im april tüv fällig ist und eine reparatur weit über 1500 euronen kostet haben wir überlegt den wagen zu verkaufen und uns von dem was wir bekommen ein neues holen. nun meine frage...geht das? bin in der WVP.mus ich dem IV bescheid geben?oder muss ich ihn erst um "erlaubnis" bitten?
ich danke schonmal im vorraus
|