Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 07:05
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:05:59 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Auto vor Inso-Eröffnung abmelden-Konsequenzen vom Treuhänder?  (Gelesen 474 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Deloona79
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 55

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 1


« am: 07. Dezember 2011, 09:27:06 »

Ich und mein Auto mal wieder... angry Ich befinden mich gerade im aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und wenn es alles glatt läuft,kann noch diesen Monat mein Antrag auf Privatinsolvenz bei Gericht eingereicht werden. Dummerweise stehen genau jetzt Reperaturen (Kupplung,etc.) im Wert von 400 Euro an,die ich aber nicht mehr bereit bin zu investieren. Da a) das Auto von 95 ist und  b) es garantiert nicht mehr durch den TÜV schafft,der im März anfällt. Außderdem ist Ende des Monats auch noch die KFZ-Steuer fällig,die sich der Treuhänder auch wieder zurück holen wird. Nun zu meiner Frage. Ein Bekannter,der KFZ-Mechaniker ist,würde das Auto gerne übernehmen,da er es sich für knapp 200€ alles fertig machen kann und eh nur für 3 oder 4 Monate das Auto braucht. Ich würde es ihm gerne überlassen,da ich mir so die Entsorgung spare. Kann es Ärger vom Treuhänder geben,wenn ich das Auto dem Bekannten jetzt einfach überlasse und wir es ummmelden? Soll ich mir die Mängel und die anfallenden Reperaturkosten bestätigen lassen?
Falls es eine Rolle spielt-die Schuldnerberatung war vor einigen Monaten ziemlich zuversichtlich,dass ich Auto behalten darf da es einen geringen Restwert hat und ich es aufgrund Schichtarbeit und ziemlich umständlichen Busverbindungen eigentlich für die Arbeit brauche.
Danke für Eure Antworten!!!
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 07. Dezember 2011, 12:08:34 »

Würde ich so kurz vor der InsO nicht machen! Könnte vom TH angefochten werden.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Mamis_Liebling
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 36

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 6


« Antworten #2 am: 07. Dezember 2011, 16:55:52 »

Ja, könnte agefochten werden. Aber so wie beschrieben, stellt das Fahrzeug keinen Gegenwert mehr da. Ich würde dir empfehlen, die Mängel von einem Fachmann schriftlich aufzulisten und ein paar fotos...kopier dir den Brief und Schein und den KM-Stand. Dann nehmt nen Stück Papier wo drauf steht, dass du Fahrzeug als Defekt, nicht Fahrbereit, mit erheblichen Mängeln etc für 100,-€ verkauft hast. Für diesen geringen Betrag macht sich kein vernünftiger TH die Arbeit, das anzufechten! Gib es im Insoantrag an, mit Wert (100€) und als Defekt verkauft...Fertig. Wieviel er dir wirklich gibt, bleibt unter euch  whistle
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #3 am: 07. Dezember 2011, 18:40:23 »

Steht im Schuldenbereinigungsplan was von dem Pkw?
Wahrscheinlich nicht viel.

Ein Verkauf zu marktüblichen Preis mit ordentlichem Kaufvertrag und sofortiger Abwicklung wäre mE möglich. Info an die Beratung, damit der Insolvenzantrag richtig ausgefüllt wird.

Der TH kann in der Verbraucherinsolvenz nicht anfechten, nur die Insolvenzgläubiger sind dazu berechtigt, § 313 InsO. Außerdem wäre es dann wohl ein Bargeschäft, dann wird es ohnehin schwierig mit einer Anfechtung.
Gespeichert
Mamis_Liebling
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 36

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 6


« Antworten #4 am: 07. Dezember 2011, 18:41:40 »

sag ich doch  thumbup
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Dezember 2011, 18:41:40 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2806 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz