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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:13:52 *
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Autor Thema: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...  (Gelesen 986 mal)
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Amrod
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« am: 18. Februar 2010, 20:43:44 »

Hallo Ihr...

Eine Bekannte von mir ist in der Wohlverhaltensperiode. Nun hat ihr Auto den Geist aufgegeben und sie ist gezwungen sich ein anderes zuzulegen. So um die 2500 Euro, welche sie sich mühsam zusammengespart hat. Sie ist auch darauf angewiesen, allerdings nicht aus Arbeitsgründen, sondern wegen ihrem Baby.

Nun weiß ich, dass der IV im Grunde keinen Einfluss mehr darauf hat, was man mit dem ersparten Geld so anschafft (wohlgemerkt in der WP). Allerdings macht sie sich dennoch Sorgen und ich würde mich freuen, wenn Ihr zufällig auch den passenden Paragrafen aus dem Insolvenzrecht parat hättet. ich hab nämlich nix passendes gefunden.

LG Amrod
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paps
Moderator
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« Antworten #1 am: 19. Februar 2010, 17:33:18 »


Vermögenswerte für das Verfahren stehen im §35 InsO.

In der WVP gilt vorrangig §295 InsO.
Da neben dem Einkommen nur noch 1/2 Erbe abgetreten ist, können Vermögenswerte anderer Art angeschafft und behalten werden..
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Amrod
Jungspund
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« Antworten #2 am: 19. Februar 2010, 21:01:18 »

Danke...   thumbup
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