Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:15:27 *
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Autor Thema: Autoneukauf  (Gelesen 1991 mal)
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kobold04
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« am: 01. Juli 2010, 22:38:24 »

Hallo!

Hab da mal ne etwas komplexere Fragestellung.
Bin seit zwei Jahren in der Privatinsolvenz und habe einen 10 Jahre alten Wagen der es wahrscheinlich nicht mehr ewig tun wird.
Nun steht die Überlegung im Raum einen anderen Wagen zu kaufen.
Da ich ihn nicht in einem Schlag zahlen könnte müsste ich jemanden bitten einen Ratenkauf für mich zu tätigen da ich wohl kaum einen bekommen würde.
Nun ist meine Frage ob ich meinen Wagen in Zahlung geben kann, denn den anderen Wagen würde ja eine dritte Person auf ihren Namen kaufen???
Kann mir jemand einen Tipp geben???

Wie kann man sowas bewerkstelligen, bzw welche Möglichkeiten habe ich überhaupt?
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malud
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« Antworten #1 am: 01. Juli 2010, 23:56:56 »

Wenn das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen noch nicht aufgehoben worden ist, müsste geklärt werden, ob Ihr Kfz in die Insolvenzmasse fällt. Ihr Kfz fällt nicht in die Insolvenzmasse, wenn es unpfändbar ist. Unpfändbar ist es beispielsweise, wenn sie das Kfz für die Fahrten zu Ihrer Arbeitsstelle benötigen. Fällt es jedoch in die Insolvenzmasse, ist mit der Insolvenzeröffnung die Verfügungsbefugnis über das Kfz auf den Treuhänder übergegangen und Sie können das Kfz nicht wirksam verkaufen (genauer: übereignen).

Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahren sieht das alles anders aus, weil es dann keine Insolvenzmasse mehr gibt und Sie Ihre Verfügungsbefugnis zurückerlangt haben.
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lenchik22
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« Antworten #2 am: 02. Juli 2010, 09:57:55 »

@malud

Hallo, heißt es, nach der Aufhebung des Verfahrens bekommt man den Brief vom TH zurück? Uns wurde ja der Brief auch entzogen, Auto gehört aber nicht in die Insolvenzmasse... Wir müssen auch wahrscheinlich in ein paar Jahren ein anderes Fahrzeug kaufen, deswegen interessiert mich das Thema auch.

Grüße
Lena
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Fallera
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« Antworten #3 am: 02. Juli 2010, 10:03:22 »

@Lena

Warum mussten Sie dann den Brief abgeben wenn das Auto nicht zur Insolvenzmasse gehört?
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doktor mabuse
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« Antworten #4 am: 02. Juli 2010, 10:13:04 »

Hallo,

ein Auto ohne Brief zu verkaufen oder in Zahlung zu geben ist quasi unmöglich.
Und wenn der Brief im noch nicht abgeschlossenen Inso-Verfahren beim TH liegt sollte man lieber gar nicht erst daran denken...es sei denn, der Wagen gehört nicht zur Masse und der TH hat vergessen, den Brief zurückzuschicken.

Ist wohl auch nicht ganz einfach, Jemanden zu finden der für mich ein Auto finanziert, da ich es ja bei ihm abzahlen muss.

Wäre da etwas vorsichtiger.

Gruß,
Doktor Mabuse
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« Antworten #4 am: 02. Juli 2010, 10:13:04 »



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lenchik22
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« Antworten #5 am: 02. Juli 2010, 10:15:05 »

@Lena

Warum mussten Sie dann den Brief abgeben wenn das Auto nicht zur Insolvenzmasse gehört?

Tja, gute Frage. Ich habe sogar das ans Gericht geschrieben. Aber Gerichte wälzen ja die Sachen gleich an TH ab. Da haben wir dann ne Stellungnahme vom TH bekommen zum Thema. Da steht so was in der Art wie, das Fahrzeug könnte ja irgendwann doch zur Masse fallen, deswegen bleibt Brief bei denen. Und angeblich hätten die uns informiert, dass wir das Fahrzeug rauskaufen können. Davon war nie die Rede.
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kobold04
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« Antworten #6 am: 02. Juli 2010, 10:31:49 »

Woher weiß ich wann das Insolvenzverfahren aufgeheoben wurde? Was genau heißt das?

Zum Einen benötige ich den Wagen zwingend für meine berufliche Tätigkeit, und zum Anderen liegt der Fahrzeugbrief bei mir, den hat nie jemand eingefordert.
Ich möchte ja nichts unrechtes tun, aber ich möchte auch keine schlafenden Hunde wecken..........
Nur, kann ich den Wagen ja nicht in Zahlung geben wenn der neue Wagen auf einen anderen Namen gekauft wird............
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Fallera
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« Antworten #7 am: 02. Juli 2010, 10:34:41 »

Woher weiß ich wann das Insolvenzverfahren aufgeheoben wurde? Was genau heißt das?

Sie bekommen einen Aufhebungsbeschluss vom Gericht. Danach geht die Verfügungsgewalt über Ihre Finanzen wieder an Sie über. Sprich, sie dürfen Vermögen bilden und z. b. die Steuererstattung geht wieder an sie wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
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« Antworten #8 am: 02. Juli 2010, 10:44:06 »

Wann ist mit so einem Beschluss zu rechnen ?
Das ist doch nicht erst am Ende, oder?
Und dann dürfte ich den Wagen verkaufen?
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lenchik22
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« Antworten #9 am: 02. Juli 2010, 10:46:34 »

normal wäre der Abschluss in 1 bis 1,5 Jahren. Aber hier gibt es ja auch Ausnahmen, wie wir immer wieder festellen...

Grüße
Lena
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« Antworten #10 am: 02. Juli 2010, 11:48:25 »

hallo,

so ist es, rechnen Sie im Schnitt mit 12 - 18 Monaten Dauer.

Gruß,
Doktor Mabuse
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kobold04
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« Antworten #11 am: 02. Juli 2010, 12:58:18 »

Also, im September sind es bei mir zwei Jahre und bisher wurde mir nichtd dergleichen mitgeteilt.
Das heißt das ich dann z.B ein Sparbuch, Bausparvertrag etc neu einrichten kann.............?
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Fallera
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« Antworten #12 am: 02. Juli 2010, 20:17:41 »

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« Antworten #13 am: 04. Juli 2010, 17:18:41 »

Und dann darf ich auch mein Auto verkaufen ohne das es Probleme gibt?
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« Antworten #14 am: 04. Juli 2010, 20:56:43 »

Ja, ein Kauf wäre möglich, wenn das Eröffnungsverfahren abgeschlossen ist. Rein theoretisch sogar auf Ratenzahlung, da dies unter "neue Verbindlichkeiten" fallen würde und solang diese Verbindlichkeiten beglich werden, besteht keine Gefahr. Eine weitere Möglichkeit besteht mit der sogen. Drittbenutzererklärung. Dies bedeutet, dass der Käufer nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Mit der Drittbenutzererkärung übergibt Person A an Person B die Rechte der Benutzung, Zulassung und der Versicherung auf eigenen Namen. Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ...   dntknw Schönen Abend noch  wink
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