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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:18:31 *
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Autor Thema: Autopfändung bei Regelinsolvenz  (Gelesen 1944 mal)
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redster
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« am: 06. Januar 2008, 22:02:23 »

Hallo,

am 1.12.2007 wurde bei mir das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Bereits vorher habe ich eine Festanstellung gefunden, bei der ich die ca. 10km Entfernung mit dem Auto zurücklegen, da ich statt 20 Minuten ca. 2h mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein würde.

Jetzt möchte der Involvenzverwalter gerne den Wagen verwerten bzw. bietet mit an, ich könnte diesen über einen Dritten gegen Ratenzahlung rauskaufen. Der Wagen wurde Anfang 2000 als Firmenwagen (es handelte sich um eine Einzelfirma) angeschafft und war komplett bezahlt. Bei mobile.de liegen ähnliche Fahrzeuge bei ca. 4000-4500 Euro. Das ist das einzigste Fahrzeug, das ich besitze. Meine mit im Haushalt wohnende Lebensgefährtin verfügt über kein Fahrzeug.

Ganz ohne Fahrzeug komme ich natürlich nicht aus. Welchen Betrag soll ich dem Insolvenzverwalter bieten, wenn ich das Auto rauskaufen möchte? Habe hier mal was von Ersatzpfändung (oder so ähnlich) gelesen?

bye, redster
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paps
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« Antworten #1 am: 07. Januar 2008, 18:44:21 »

Normaler Weise würde die "Austauschpfändung " um 1.000 Euro liegen. (zumindest hier)

Da Sie aber den PKW offensichtlich zur Erwerbsobliegenheit benötigen, sollte er nicht pfändbar sein.
Dazu müßte aber der Nachweis erbracht werden, dass der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schreiner
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« Antworten #2 am: 07. Januar 2008, 20:23:35 »

Hallo redster, paps

Hatte die selben Probleme mit meinem Auto !!
IV wollte den Wagen schon das zweite mal (nicht so teuer wie hier nur 3652€ ! pfändbar bis 2300 €) pfänden!
Hatte beim erstenmal eine Fahstrecke von 29 km zur Arbeit einfach, er wollte das Auto!!
Habe ihm gesagt wenn sie das wollen, jederzeit !
Aber wie soll ich zur Arbeit kommen?? Da die Ferkehrsverbindungen  ca. 3,45 Std. dauern !
Wenn Sie ( IV) mein Fahrzeug einziehen kündige ich mein AV.!( kein Geld in ihre Kasse)  das hatte gesessen! (was hatte ich zuverlieren habe ja sonst nichts) akzeptiert !!
Ich war Arbeitslos drei Monate ( IV vergas den einzug, rechlich berechtigt, da wer erwerbslos ist (ohne eigenständiges Einkommen) dem kann das KFZ eingezogen werden!
Jetzt der Knaller!!
Hatte zwischenzeitlich wieder meine Tätigkeit aufgenommen und schon wieder wollte der IV mein KFZ einziehen! diesem habe ich jedoch mit der selben Agumentation geantwortet !! ( fahre zur zeit jedoch nur 13 KM)  er hat es akzeptiert !!
KFZ-Versicherung-, Steuer = selberzahlen!!

Mein Tipp aus dem Bauch durchs Herz bis zum Mund!!
Kann auch falsch sein !!
Auto an einen Verwanten, Dritten verkaufen,( geringer Tagespreis, Kaufpreis geht an den IV) zurückkaufen auf privater Basis unter 2300  € ( monatliche Raten was geht!!)

der Leitspruch meiner LG es geschieht nichts gutes , außer mann tut es!!

 
lg Schreiner
 
« Letzte Änderung: 07. Januar 2008, 20:39:36 von Schreiner » Gespeichert
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