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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:20:34 *
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Autor Thema: Autoverwertung in der Insolvenz  (Gelesen 807 mal)
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hilberta
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« am: 10. Dezember 2009, 15:25:02 »

Hallo, liebe Forum-Mitglieder.

Habe ein Fahrzeug, wobei ich ein Schreiben habe, dass ich dienstlich wegen Schichtdienst ein Fahrzeug brauche.
Das Auto ist fast 6 Jahre alt und hat 60000 km runter.
Nun bekomme ich ein Schreiben, dass der Treuhänder das Fahrzeug veräußern möchte und mir ein anderes Fahrzeug als Ersatz gibt.
Er rechnet sich ca. 1000 Euro aus, die er dann für Verfahrenskosten oder seine Unkosten in Rechnung stellen kann.
Er hat mir aber auch in Aussicht gestellt, dass ich mein Fahrzeug in Raten zurückkaufen kann.
Aber wer schätzt den Wert des Fahrzeuges und wer kümmert sich um einen brauchbaren Ersatz? Oder wie hoch sind die Raten, wenn ich mein eigenes Auto zurückkaufe? Wobei man ja soviel Geld übrig hat in der Inso.....
Vielleicht hat ja schon jemand von Euch Erfahrungen mit den eigenen Fahrzeugen in der Inso gemacht und hat einen Tip für mich.

Vielen Dank.
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hilberta
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« Antworten #1 am: 10. Dezember 2009, 15:26:24 »

......hab noch was vergessen: Bin seit 28.08.09 in der Insolvenz........, falls das  wichtig ist, also in dem Falle ein Frischling.........
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paps
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« Antworten #2 am: 10. Dezember 2009, 17:47:29 »

Eine Austauschpfändung ist ehr ungewöhnlich.

Wenn Sie ein Auto zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheiten benötigen, wäre dies unpfändbar.

Welchen Wert hat denn das Auto lt. den üblichen Autoportalen?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

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hilberta
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« Antworten #3 am: 10. Dezember 2009, 18:03:08 »

Habe in einer Liste im Internet nachgesehen und da stand er mit 5.100. Abzüglich der kleinen Anlassermacke und diversen Beulen schätze ich ihn auf ca. 4000 -4.500 Euro ein. Daher meine Frage, wie hoch die Raten sein könnten.

Zudem hat er mir mitgeteilt, dass dann eine sogenannte Austauschpfändung stattfinden würde.
Aber die letzte Schüssel möchte ich ja auch nicht haben, wo ich dann immer auf Reparaturen warten muss.......

Danke für eine Antwort.
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2009, 18:16:18 von hilberta » Gespeichert
paps
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« Antworten #4 am: 10. Dezember 2009, 21:33:11 »

Das Angebot zum Freikauf aus der Masse würde ich ablehnen.
Möge der IV/TH ihnen einen Wagen vor die Tür stellen, der
a) seinen Zweck (Fahrten zur Arbeit) bis zum Ende der WVP erfüllt
b) eine gleichen technischen Zustand hat, wie der Jetzige
er sollte halt nur um mindestens 1,500,- preiswerter sein als der Jetzige.

Selbstverständlich sollte der TH bei einer Austauschpfändung auch die Ab- und Anmeldekosten bei der Zulassungsstelle tragen.

Gibt es vor diesem begehren irgendwelche Äußerungen (möglichst schriftlich), dass Sie das Auto wegen der Schichten behalten können?

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 10. Dezember 2009, 21:33:11 »



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