Hallo.
Ich hoffe es ist in Ordung, dass ich einen neuen Thread eröffnet habe??!!
Ich habe heute einen Brief vom hießigen Amtsgericht bekommen.
Da drin steht folgendes:
"Beschluss
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren
über das Vermögen der....
Verfahrensbevollmächtigte:......
wird dem Treuhänder für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§196InsO) und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren zur
a) Erörterung der Schlussrechnung des Treuhänders
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Prüfung evtl. nachgemeldeten Forderungen
d) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung, ggf. §292 Abs. 3 InsO
bestimmt auf:
Mittwoch, 11.07.2007.........."
Muss ich bei diesem Termin eigentlich persönlich anwesent sein?
Was kann jetzt eigentlich noch passieren?
Bedeutet es, dass wenn das für mich zum guten (???)überstanden ist, die WVP beginnt?
Ich bin ein wenig am zweifeln, dass das alles gut ausgeht (alleine schon wegen des Autos....)
Vielleicht könnt ihr mir ja wieder helfen.
Ich danke euch mal wieder

Liebe Grüße, Nathalie