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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:25:15 *
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Autor Thema: BGH-Urteil v. 19.03.2009  (Gelesen 477 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
kadojo
Jungspund
***

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Beiträge: 59

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 1


« am: 23. Oktober 2009, 15:18:30 »

Hallo, wenn ein Schuldner in einer Wohnung als Mieter wohnt und er vorher Genossenschaftsanteile erworben hat, so sind diese jetzt vom Treuhänder in die Insolvenzmasse einzuziehen!!!!!

Mir so ergangen habe heute Brief vom Treuhänder erhalten.

Dass heisst der Treuhänder kann bei der Baugenossenschaft die Anteile kündigen!!!

So hat man dann als Schuldner die Ehre die Anteile nach dem Insoverfahren nochmals beim Vermieter einzuzahlen wenn man nicht vorher vom Vermieter gekündigt wird !!!!

Klasse Urteil na ja man kann ja dann als Schuldner gegen sein Vermieter klagen um nicht obdachlos zu werden :-))

BGH Aktenzeichen IX ZR 58/08
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

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Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 24. Oktober 2009, 11:21:17 »

§ 1 InsO: Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
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