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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 02:57:10 *
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Autor Thema: BIn ich jetzt in der WVP??  (Gelesen 635 mal)
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trine
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« am: 27. April 2008, 11:07:40 »

Hallo,

ich habe gestern ein Schreiben vom Gericht bekommen und hab dazu mal ein paar Fragen an euch.

Und zwar das mir die Restschuldbefreiung angekündigt wurde.

Heißt das jetzt das ich in der Wohlverhaltensphase bin??

Da mein Treuhänder nicht besonders Kommunikativ ist hoffe ich das ich hier antworten auf meine Fragen bekomme  cheesy

Im letzen gespräch erwähnte mein TH das wenn ich das nächste schreiben vom Gericht bekomme ich irgendwas mein Gericht beantragen muss damit ich von den Jährlichen kosten an ihn freigestellt werde.

Was muss ich denn jetzt genau machen?
Ich will auch nichts falsch machen.. deshalb hab ich in zukunft sicher noch mehr fragen an euch und ich freu mich das ich dieses forum gefunden habe  thumbup



Danke schonmal
lg
sandra
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 27. April 2008, 13:43:53 »


Hallo,

Sie erhalten einen Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, dann sind Sie in der WVP. Dürfte aber bald soweit sein oder das steht schon in der RSB-Ankündigung drin.

Wenn Ihnen die Verfahrenskosten nur für die Zeit der Insolvenz gestunden wurden, müssen Sie nun noch einen Antrag auf Stundung der Kosten in der WVP stellen. Formlos ans Insolvenzgericht.

MfG

ThoFa
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trine
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« Antworten #2 am: 28. April 2008, 09:39:41 »

Hallo und Danke für die Antwort,

muss ich dem Schreiben noch was beifügen??

Oder einfach nur schreiben:

"Hiermit Beantrage ich die Stundung der Kosten in der Wohlverhaltensphase."

Das würde reichen?

LG
Sandra
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 28. April 2008, 12:28:54 »

Hallo,

Aktenzeichen nicht vergessen. Ggf. auch mal bei Gericht anrufen, das ein oder andere hat dafür auch ein Formular.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 28. April 2008, 12:28:54 »


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trine
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« Antworten #4 am: 01. Mai 2008, 05:46:24 »

Ok,

vielen Dank für deine Antwort!

LG
Sandra
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trine
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« Antworten #5 am: 22. Mai 2008, 06:15:02 »

Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage  rougi

Ich hab gestern einen Brief vom Gericht bekommen:

Zitat
Das Insolvenzsverfahren über das Vermögen der Frau XXXX
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§200InsO)

Jetzt bin ich in der WVP oder??

Danke schon mal für die Antwort
LG
Trine

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ThoFa
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« Antworten #6 am: 22. Mai 2008, 18:37:07 »

Hallo,

ja.

MfG

ThoFa
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