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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:27:01 *
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Autor Thema: Bafög und Insolvenz  (Gelesen 1448 mal)
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Arcus
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« am: 06. Februar 2009, 14:21:09 »

Hallo zusammen,

meine 22-jährige studierende und Bafög - beziehende Tochter lebt bei ihrem Freund, der jedoch noch bei seinem Vater lebt. Sie ist noch bei meiner geschiedenen Frau gemeldet. Nun hat ihr diese nahegelegt, sich umzumelden. Meine Tochter möchte weiterhin bei ihrem Freund leben und sich nun bei mir anmelden.
Hat ihr Bezug von Bafög irgendwelche Auswirkungen auf meine Insolvenz ?
Bin in der WVP noch bis nächstes Jahr und habe auch nur meinen Freibetrag.
Danke für eine Antwort.

Gruß
Arcus
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« Antworten #1 am: 06. Februar 2009, 15:36:57 »

Hallo,

warum meldet sie sich nicht bei ihrem Freund an. Wäre doch so auch kein Problem.

Rechtlich ist sie eigenständig und ihr Bafög damit auch ihr Ding, denk ich.

Aber es könnte sein, das sich dein unpfändbares Einkommen erhöhen läßt.
Wegen unterhaltsberechtigter Personen. Dazu könnte sie gehören, wenn es die Erstausbildung ist.
Weiß nicht ob das rechtlich so ist aber irgendwie fällt mir das Kindergeld und Ausbildung usw. ein.

Schöne Grüße

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paps
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« Antworten #2 am: 06. Februar 2009, 17:51:37 »

Sie entwickeln sich ja langsam zum Experten. thumbup
Wenn ich dann nächste Woche wieder Arbeiten gehe, können Sie ja schonmal die Notfallbehandlung durchführen. wink
Unsere Frauenriege scheint derzeit unabkömmlich.

Für die eigenen  Pfändungsbeträge hat die Anmeldung der Tochter keine negativen Auswirkungen.

Positive bezweifle ich aber, da der neuerliche Einzug und das verlangen nach Anpassung der pfändbaren Beträge gut begründet werden muß.
Wurde denn  bisher kein Unterhalt an die Tochter gezahlt?
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Arcus
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« Antworten #3 am: 06. Februar 2009, 18:46:29 »

Hallo,

warum meldet sie sich nicht bei ihrem Freund an.......   
Das möchte der Vater des Freundes nicht, da er selbst mit seinem Sohn in einer Sozialwohnung wohnt.

Wurde denn  bisher kein Unterhalt an die Tochter gezahlt?
Aufgrund meiner Insolvenz haben die Kinder mich nicht auf Unterhalt verklagt, so dass ich auch keinen zahlen muss.

...wenn es die Erstausbildung ist.... 
Ist es, das Studium hat erst letztes Jahr begonnen.

Gruß
Arcus
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Bastet
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« Antworten #4 am: 07. Februar 2009, 11:28:43 »

Danke paps.
Ich gebe mir Mühe, so zu helfen, wie auch mir geholfen wurde.
So verstehe ich den Sinn dieses Forums.

Schönes Wochenende

Bastet
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Februar 2009, 11:28:43 »



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paps
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« Antworten #5 am: 07. Februar 2009, 12:34:40 »

Also wenn sie bei ihenn einzieht und es eine Erstausbildung ist, können Sie einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nach 851c ZPO stellen.
In der Regel werden Sie durch den Wohnraum, Strom, Wasser, Essen... Unterhalt für ihre Tochter zahlen.
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« Antworten #6 am: 26. September 2009, 22:28:43 »

Hallo, ich bin in der Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Meine Tochter ist volljährig, sie studiert (Erstausbildung), wohnt alleine und bekommt den Höchstsatz BAföG und Kindergeld. Zudem arbeitet sie auch immer mal wieder, kommt im Jahr aber nicht über die 4800€ Grenze. Normalerweise ist sie unterhaltspflichtig sonst hätte sie keinen Anspruch auf BAföG. Gilt sie somit für die Insolvenz auch als unterhaltspflichtig? Wie verhält es sich jetzt mit der Pfändungsgrenze? Für das Kindergeld gelten 50% des BAföGs auch als Einkommen.
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« Antworten #7 am: 27. September 2009, 10:17:16 »

Man kann in Ihrem Fall die Unterhaltspflicht unterstellen.
Insolvenztechnisch ist es aber Grundvoraussetzung, dass Sie auch Unterhalt zahlen.
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« Antworten #8 am: 27. September 2009, 19:17:48 »


Danke für die Antwort,

zählt es nicht, wenn ich die Studiengebühren bezahle, manchmal die Wohnung und Nebenkosten und dem Kind Geld in die Hand gebe oder muss ich den Unterhalt regelmäßig auf ihr Konto überweisen, damit es insolvenztechnisch korrekt ist?
Wenn ich ihr das Geld überweise, dann bekommt sie weniger Bafög und laut meinen Verdienstnachweisen -weil sie unterhaltspflichtig ist- hat sie Recht auf Bafög, da ich wenig verdiene (wohlgemerkt bei Bafög wird der pfändbare Betrag nicht berücksichtigt), aber andererseits soll sie für die Insolvenz nicht unterhaltspflichtig sein, weil sie Bafög bekommt. Für mich ist das alles ein bisschen widersprüchlich, wie soll ich das am besten regeln?

Danke im Voraus und schöne Grüsse an alle!
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