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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 02:32:59 *
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Autor Thema: Bald 50.000€ bis 80.000€ SCHULDEN, Bitte Hilfe  (Gelesen 313 mal)
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Tazven
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« am: 28. Februar 2008, 18:00:30 »

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir Ratschlägen / Tips  geben. Ich habe ein MFH gekauft, alles von der Bank finanzieren lassen, Kein Cent aus der eigenen Tasche. Nach dem ersten Jahr kamen dann die Probleme, Dach, Heizung, Wändeundicht...und das Beste,  Ich dachte jeder Meieter würde ordnungsgemäß seine Miete zahlen, wie ich . Von wegen, die Menschen sind so böse manchmal. Aber immer wieder gab es Mieter, die nicht die Miete bezahlt haben, sogar was die von ARGE für die Miete bekommen haben, haben sie ausgegeben  (Monate lang und dann Wohnungen leer). Und jetzt erfahre ich vom Makler, dass das MFH einen sehr niedrigen Wert hat...s Bald werden die Banken (2) es zwangsversteigern und habe Schulden dann zw. 50.000€ und 80.000€.
Ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder (0,5,8) und im Moment bekomme ich 2500€ netto.

Ich habe privat Geld (Vater, Bruder, Freund..)ausgeliehen ca. 15.000 €
und jetzt meine Fragen:
1. wenn ich insolvenz melde, was bekommen die Banken von meinem Lohn? alles oder nur den pfändbaren Betrag vom Lohn?
2. welche Voraussetzungen muß man erfüllen, damit man insolvenz melden kann?
3. wenn ich einen neuen Kredit vor der Insolvenzmeldung aufnehmen (zu hohen Zinsen) kann, damit ich die privaten Schulden begleichen kann, sind diese separat zubetrachten o werden sie zu der hohen Summe addiert?
4. Was passiert mit den Hausmöbeln? ich meine sie sind alt, werden sie uns weggenommen...?
5. Wie kann ich Insolvenz melden? was kostet es mich, wenn ich dafür einen Anwalt nehme?

6. Kann man denn mir sagen, jeden Monat können Sie 700€ zahlen, bis sie alles zurückgezahlt haben?


Danke für eure Hilfe

Grüße

Tazven
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 28. Februar 2008, 19:33:40 »


1. wenn ich insolvenz melde, was bekommen die Banken von meinem Lohn? alles oder nur den pfändbaren Betrag vom Lohn?

-> pfändbar ist nur was auch pfändbar ist. Bei 3 Kindern + Ehegatten (ohne eigene Einkünfte) sind gem. Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 4 (steht für 4 Personen)  bei einem angenommenen Nettolohn von 2.500 Euro gerade mal 104,88 Euro pfändbar.



3. wenn ich einen neuen Kredit vor der Insolvenzmeldung aufnehmen (zu hohen Zinsen) kann, damit ich die privaten Schulden begleichen kann, sind diese separat zubetrachten o werden sie zu der hohen Summe addiert?

-> davon ist kurz vor einem Insolvenzantrag abzuraten. Was verstehen Sie bitte unter privaten Schulden ?


4. Was passiert mit den Hausmöbeln? ich meine sie sind alt, werden sie uns weggenommen...?

-> gewöhnlicher Hausrat ist nicht pfändbar.


5. Wie kann ich Insolvenz melden? was kostet es mich, wenn ich dafür einen Anwalt nehme?

-> als Verbraucher sollte man sich eine gem. § 305 InsO anerkannte Schuldnerberatung suchen, aber nicht die aus den Kleinanzeigen, oder halt einen Anwalt der Insolvenzrecht auch tatsächlich praktiziert. Hier und da leisten auch die Verbraucherzentralen Hilfe oder geben Infos.


6. Kann man denn mir sagen, jeden Monat können Sie 700€ zahlen, bis sie alles zurückgezahlt haben?

-> Sagen und meinen kann man viel, aber  nein,  im RSB-Verfahren  ist für die Dauer von 6 Jahren nur der gesetzlich pfändbare Betrag abzutreten, nicht mehr und nicht weniger. 

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Tazven
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« Antworten #2 am: 28. Februar 2008, 22:46:48 »

Feuerwald, Zuerst mal vielen Dank für die Mühe und Zeit!

3. wenn ich einen neuen Kredit vor der Insolvenzmeldung aufnehmen (zu hohen Zinsen) kann, damit ich die privaten Schulden begleichen kann, sind diese separat zubetrachten o werden sie zu der hohen Summe addiert?

-> davon ist kurz vor einem Insolvenzantrag abzuraten. Was verstehen Sie bitte unter privaten Schulden ?

.....> Damit meine ich, dass ich den Kredit dafür verwende um wenigstens die Menschen zurückzahle, die mir sehr nah stehen (Freunde, Vater, Bruder...). Was heißt die Zeitspanne "kurz vor einem Insolvenzantrag"?

5. Wie kann ich Insolvenz melden? was kostet es mich, wenn ich dafür einen Anwalt nehme?

-> als Verbraucher sollte man sich eine gem. § 305 InsO anerkannte Schuldnerberatung suchen, aber nicht die aus den Kleinanzeigen, oder halt einen Anwalt der Insolvenzrecht auch tatsächlich praktiziert. Hier und da leisten auch die Verbraucherzentralen Hilfe oder geben Infos.

......>Wann ist es soweit für eine Insolvenz zu melden?Wenn die Banken gerichtlich vorgehen, mein Loh pfänden o kann ich vorher melden?

......> Stellt sich der Anwalt, der die Insolvenz betreut, hinten an, oder bekommt er schon vorher den Betrag von mir?

Vielen Dank nochmal  und viele Grüße, aber wenn man keine Informationen darüber hat, stellt man sich tausende Fragen und man findet keine positiven Antworten

Tazven


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