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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:29:07 *
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Autor Thema: Bald Privatinsolvenz FRAGE WG AUTO  (Gelesen 359 mal)
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lokizo
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« am: 17. Juli 2011, 23:33:02 »

Hallo ist mein 2 Beitrag hier...
Meine frage ist das mein Jetziges Auto noch ein Kredit hat ,werde es aber abgeben  in PI
Meine schwiegermutter will mir einen Kredit machen damit ich einen Van hollen kann sie würde unterschreiben und Fahrzeugbrief währe sie auch drin...
Was ist mit dem Fahrzeugschein da ist sie doch auch drin mit ihren namen ???
oder kann ich selber anmelden Mit Fahrzeugbrief von Mama und Fahrzeugschein auf mein nahmen machen wie Versicherung auf mein nahmen geht das ????
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Fallera
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« Antworten #1 am: 18. Juli 2011, 07:27:27 »

Meine frage ist das mein Jetziges Auto noch ein Kredit hat ,werde es aber abgeben  in PI
- Um was für einen Kredit handelt es sich? Unabhängiger Bankkredit, Kredit über eine "Autobank" oder Leasingvertrag? Sollte es sich um einen "normalen" Bankkredit handeln und Sie sind im Besitz des Fahrzeugbriefes, so müssen Sie natürlich 1. den Kredit als Insolvenzforderung angeben und 2. das Auto an sich, welches dann erstmal in die Insolvenzmasse fällt! Also einfach abgeben geht nicht.

Meine schwiegermutter will mir einen Kredit machen damit ich einen Van hollen kann sie würde unterschreiben und Fahrzeugbrief währe sie auch drin...
- Ihre Schwiegermutter kann selbstverständlich einen Kredit aufnehmen, dass Auto kaufen und Ihnen zur Nutzung überlassen! Nur im Kaufvertrag bzw. Fahrzeugbrief/Schein sollte auch der Name der Schwiegermutter stehen. Die Versicherung kann auf Sie laufen.

Erst nach Aufhebung des Verfahrens (ca. 1-1,5 Jahren nach Eröffnung) also der sogenannten WVP dürfen Sie wieder Vermögen aufbauen bzw. Wertgegenstände ohne Risiko anschaffen.

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lokizo
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« Antworten #2 am: 18. Juli 2011, 09:56:47 »

1 . Es ist ein normaler Auto Kredit und über 6000 € offen

2 Allso verstehe ich wenn Mutti Kredit nimmt und und auto bar zahlt oder auch autokredit nimmt beim händler egal wie ist auf jeden fall steht im Fahrzeugschein / wie fahrzeugbrief drin...... trotzallem geht es dan übermein name Versicherung anzumelden
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horst69
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« Antworten #3 am: 18. Juli 2011, 10:01:08 »

Hallo lokzio !

Ja, das geht !

Wer der Versicherungsnehmer ist, ist egal.
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lokizo
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« Antworten #4 am: 18. Juli 2011, 11:08:35 »

aha ok das heist Fahrzeugbrief eh schwiegermutter eingetragen  dan fahrzeugschein auch und trotzallem kann ich versicherung über mich machen????
etwas komisch oder nicht den fahrzeugschein muss doch auf mein namen sein oder nicht
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Juli 2011, 11:08:35 »



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Fallera
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« Antworten #5 am: 18. Juli 2011, 11:15:40 »

Mittlerweile gibt es den "alten" Fahrzeugbrief nicht mehr sondern eine Zulassungsbescheinigung Teil II. Der "alte" Fahrzeugschein heisst nun Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sie können Versicherungsnehmer sein, obwohl in der Zulassnungsbescheinigung II ein anderer Name eingetragen ist.
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