Ist es korrekt die beiden Nettoeinkünfte zu addieren und dann den Pfändungsbetrag zu errechnen?
Überkorrekt!
Tatsächlich bedürfte es genaugenommen eines Gerichtsbeschlusses, um die Zusammenrechnung der beiden Einkommen durch den Th zu legitimieren..
Immerhin könnte es sein, dassd sie insgesamt über Vollzeit hinaus arbeiten, also Mehrarbeit leisten, deren Erlöse z.T. pfändungsfrei blieben.
Wenn sie die von ihnen durchgeführte Rechnung so abwickeln, entsteht Ihnen also im schlimmsten Fall ein "kleiner" finanzieller Schaden..
der im Hinblick auf die nahe RSB wohl emotional zu verkraften wäre..

Jedenfalls endet die Abtretungsphase mit dem genannten Datum am 08.11.2011; Sie sind danach nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.
Sie werden sogar in den Genuss des Motivationsrabattes kommen (§ 292 (1) InsO)..

Verfahrenskosten sind wohl auch bereits gedeckt.
Herzlich Glückwunsch zur Schuldnefreiheit!!