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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:29:36 *
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Autor Thema: Bald geschafft...ein paar Fragen.  (Gelesen 609 mal)
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pooly99
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« am: 30. September 2011, 09:20:17 »

Hallo, zum Schluss habe ich noch ein paar kleine Fragen:

1. Ich habe einen Beschluss, dass mein Insolvenzverfahren am 08.11.2005 eröffnet wurde. Die RSB wurde ziemlich genau ein Jahr später angekündigt. Wenn ich alles richtig verstanden habe, endet meine WVP bzw. das gesamte Verfahren also in knapp vier Wochen. Ist das richtig?

2. Kann mir jemand sagen was dann auf mich zukommt? Normalerweise bekomme ich nur einmal im Jahr einen Fragebogen von meinem Treuhänder und sonst höre ich nichts weiter von ihm.

3. So wie ich im Forum lese, könnte ja einige Zeit vergehen bis nach dem Ende der WVP die RSB tatsächlich ausgesprochen wird. Meine Frage, welchen Status habe ich in diesem Zeitraum zwischen Ende WVP und dem Beschluss der RSB? Kann ich in dieser Zeit wieder ganz normal wirtschaften? Bin ich noch zum Nachweis meiner Einkünfte verpflichtet?

4. Eine Frage zur Berechnung…
Und zwar betrug mein Nettoeinkommen bis vorgestern ca. € 1545,- sprich ich habe monatl. € 357,78 an den TH abgeführt. Nun habe ich einen zusätzlichen Mini-Job, ausgezahlt werden genau € 400,-, als Gehaltserhöhung bekommen, da ich so mehr Netto bekomme (Dieser wird über eine Tochtergesellschaft abgerechnet). Sprich ich habe nun einen Nettoeinkommen von ca. € 1945,- was ja schon mal nicht schlecht ist :-). Ausgezahlt wurden mir gestern € 800,- rückwirkend für Ausgust und September. Leider hatte ich den Pfändungsbetrag schon überwiesen, so dass ich nachschießen muss. Da ich selbst an meinen TH überweise, will ich hier keinen Fehler machen. Meine Berechnung sieht wie folgt aus.

August:
Netto = € 1545,-
bereits abgeführt € 357,78
Korrigiertes Netto = € 1945,-
abzuführen € 637,78
Nachzuzahlen € 280,- (Differenz der beiden Pfändungsbeträge)

Gleiches Gilt für den September. Sprich ich muss € 560,- nachzahlen. Ist es korrekt die beiden Nettoeinkünfte zu addieren und dann den Pfändungsbetrag zu errechnen?

Danke für eure Hilfe!
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Insoman
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« Antworten #1 am: 30. September 2011, 12:51:47 »

Zitat
Ist es korrekt die beiden Nettoeinkünfte zu addieren und dann den Pfändungsbetrag zu errechnen?
Überkorrekt!
Tatsächlich bedürfte es genaugenommen eines Gerichtsbeschlusses, um die Zusammenrechnung der beiden Einkommen durch den Th zu legitimieren..
Immerhin könnte es sein, dassd sie insgesamt über Vollzeit hinaus arbeiten, also Mehrarbeit leisten, deren Erlöse z.T. pfändungsfrei blieben.

Wenn sie die von ihnen durchgeführte Rechnung so abwickeln, entsteht Ihnen also im schlimmsten Fall ein "kleiner" finanzieller Schaden..
der im Hinblick auf die nahe RSB wohl emotional zu verkraften wäre.. wink

Jedenfalls endet die Abtretungsphase mit dem genannten Datum am 08.11.2011; Sie sind danach nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.
Sie werden sogar in den Genuss des Motivationsrabattes kommen (§ 292 (1) InsO).. juchu
Verfahrenskosten sind wohl auch bereits gedeckt.
Herzlich Glückwunsch zur Schuldnefreiheit!!

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
pooly99
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« Antworten #2 am: 05. Oktober 2011, 07:03:13 »

Danke!  thumbup

Eine Nachfrage noch. Wie rechne ich die 8 Tage im November raus?

Einfach anteilig? Sprich ( 637,78 / 30 Tage ) * 8 = Pfändungsbetrag?

Grüße
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 05. Oktober 2011, 07:39:10 »

Es gibt auch Tagespfändungstabellen, einfach mal googlen.
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Es grüßt der Alte
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