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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:30:08 *
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Autor Thema: Baldige inso Kinderwunsch ade?  (Gelesen 554 mal)
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Nele
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« am: 07. Juni 2008, 21:25:26 »

Hallo,
leider habe ich zum Thema Mutterschutz in der inso nichts gefunden.
kurz zu mir ich bin verheiratet (ehevertrag) und Mama eine 21 Monate alten Tochter. ich denke das ich kurz vor der inso (IK) stehe. meine Frage nun. Muß ich dann gleich eine Arbeit suchen? hätte ja eigentlich noch eine weile Mutterschutz.
kann ich das Geschisterchen für sie in den nächsten 6 Jahren vergessen?
Vielen Dank Vorab.
LG Tina
« Letzte Änderung: 07. Juni 2008, 21:28:23 von Nele » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2008, 21:34:41 »


"kann ich das Geschisterchen für sie in den nächsten 6 Jahren vergessen?"

nein, nicht vergessen,
InsO = Familienplanungszeit.
Insolvenzbabys gibt es schon viele.

Gruss
Feuerwald

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paps
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« Antworten #2 am: 07. Juni 2008, 21:44:26 »

Erst mal ein ganz herzliches Willkommen,

Eigentlich sind ja unsere weiblichen user für solche sensiblen Themen zuständig.

Aber als Papa von 3 eigenen und 3 angeheirateten Kindern darf ich mich wohl auch äußern.

Grundsätzlich müssen Sie mit Ihrer Familienplanung wegen einer notwendigen Insolvenz nicht in Konflikt kommen.
Ihre Menschenrechte werden doch nicht aberkannt.

Sicherlich besteht eine Erwerbsobliegenheit; aber doch nur im Rahmen des Möglichen.
Ist also ein Kleinkind zu betreuen, sollten Sie zwar nach geeigneten Ausweichmöglichkeiten wie Teilzeitjob bei Kinderkrippenunterbringung suchen; klappt das aber nicht, ist das noch lange kein Grund für das scheitern der Insolvenz.

Auch erneuter Nachwuchs in der Familie stellt absolut keinen Hinderungsgrund dar.

Also wenn Pappa Fußball "fertig hat", dann reden Sie über das weitere Vorgehen zum Abbau der Schulden und wenn dann noch Zeit ist über die Familienplanung.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Nele
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« Antworten #3 am: 08. Juni 2008, 08:53:51 »

vielen Dank für die schnelle Antwort.
da hätte ich noch eine Frage.
ist es normal das ein RA 1000 euro vorschuß verlangt?
LG Tina
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paps
Moderator
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« Antworten #4 am: 08. Juni 2008, 11:28:57 »

Normal? Ja und nein.

Sie können ja als Mandant vor Beauftragung über die Höhe der Gebühren verhandeln.

Bei einer anstehenden Verbraucherinsolvenz finde ich den genannten Betrag etwas hochgegriffen.

Sie sollten sich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erkundigen, ob noch Beratungshilfe zur Vorbereitung einer Insolvenz gewährt wird.

Oder Sie müßten sich bei einer öffentlichen geförderten  SB einen Termin besorgen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #4 am: 08. Juni 2008, 11:28:57 »



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