Unter dem Link finden Sie den Antrag als pdf:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/pkonto.htmallerdings gilt der Antrag nur mit entsprechender Unterschrift (§ 850k ZPO - Pfändungsschutzkonto)
(5) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner zur Leistung aus dem nach Absatz 1 und 3 nicht von der Pfändung erfassten Guthaben im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Dies gilt für die nach Absatz 2 nicht von der Pfändung erfassten Beträge nur insoweit, als der Schuldner durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung nachweist, dass das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist.
Die Unterhaltsverpflichtungen müssen natürlich nachgewiesen sein - Heiratsurkunde, Geburtsurkunde..
Die Pfändungsgrenze (mit 1Kind) liegt dann für Sie bei € 1419,99 netto, bezogen auf Ihr Arbeitseinkommen (Ki-Geld und evtl.Unterhaltszahlungen für das Kind werden nicht mitgerechnet).