Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:32:18 *
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Autor Thema: Bank hat die Forderung an Inkasso abgetreten ?  (Gelesen 2229 mal)
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Christ
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Danke
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« am: 15. Juli 2010, 04:37:13 »


Hallo gute Leute  hi

Mein Status :
Befinde mich in einem Aussergerichtlichem Einigungsversuch mit
meinem vier Gläubiger - Banken , wens Scheitert werde ich
Verbraucherinsolvenz Beantragen .

Letzte Woche hat schon mein zweite Gläubiger -Bank , die Forderung
 an  Inkasso Firma abgetreten , und mir mitgeteilt das diese Inkasso
mein neue Gläubiger ist für AEV bzw. die Verbraucherinsolvenz .

Meine Fragen dazu : gruebel
1.  Wieso machen Banken sowas , bringt das Vorteile für die Banken ?
2.  Ob solche Forderungsabtretung Nachteile für mich als Schuldner bedeutet ?
3.  Kann ich Rechtliche Schritte gegen solche Abtretungen vornähmen ,
wen ja , welche ?

Bitte um kurtzfrüstige Antworten .


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Fallera
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« Antworten #1 am: 15. Juli 2010, 08:48:44 »

zu 1. Die Banken sparen sich Verwaltungsaufwand und Kosten.
zu 2. Sicherlich höhere Kosten.
zu 3. Meiner Meinung nach NEIN. Soweit ich weiß unter Umständen gegen überteuerte Gebühren aber 100% sicher bin ich mir nicht.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Christ
Grünschnabel
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« Antworten #2 am: 17. Juli 2010, 08:09:12 »

Hallo gute Leute  hi


Danke Fallera für Deine Antwort.

Ich habe noch Gedanke was hinter solche Forderungsabtretung stecken könnte ,
und Bitte um Eure Meinung dazu .

Angenommen Gleubiger-Bank weis , die Kreditvergabe an Schuldner war nicht ganz
Rechtsmessig von Seite der Bank , und Fürchten der Gerichtliche Prüfung
der Forderung aufs Rechtsmessichkeit.
Deswegen leitet der Gläubiger keine Gerichtliche Mahnverfahren an ,
weil dann sowas  geprüft würde .
Und kurz befohr der Schuldner einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Gericht
stellen will , macht der Gläubiger - Bank  eine Abtretung ( Verkauf ) der Forderung
an Inkasso .
Das heilst der Bank hat damit nichts mehr zu tun , und seine Kreditvergabe wird nicht
mehr auf Rechtsmessigkeit geprüft , und nur die Rechtsmessigkeit wie der neue
 Gläubiger- Inkasso  diese Forderung erworben hat , wird geprüft.

Damit kann der Neue Gleubiger - Inkasso Gerichtlich gegen mich als Schuldner vorgehen,
und der Alte Gleubiger - Bank hatte gebundene Hände , nur paar Drohbriefe und nichts mehr.
Und Als Gläubiger verliere ich die Möglichkeit , dass die Forderung als Unrechtsmässig
Gerichtlich anerkannt würde , was fiel weitere Stress mit diese Forderung ,  sparen würde.

Damit möchte ich keinem was Unterstellen , es ist nur mein Verdacht denn ich Euch
geschildert habe , mit der Bitte Eure Meinung dazu , ob sowas möglich ist .


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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deagle
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« Antworten #3 am: 17. Juli 2010, 09:53:17 »

Hallo gute Leute  hi


Danke Fallera für Deine Antwort.

Ich habe noch Gedanke was hinter solche Forderungsabtretung stecken könnte ,
und Bitte um Eure Meinung dazu .

Angenommen Gleubiger-Bank weis , die Kreditvergabe an Schuldner war nicht ganz
Rechtsmessig von Seite der Bank , und Fürchten der Gerichtliche Prüfung
der Forderung aufs Rechtsmessichkeit.

kein Gericht prüft die rechtmäßigkeit einer Forderung ohne Klage

Deswegen leitet der Gläubiger keine Gerichtliche Mahnverfahren an ,
weil dann sowas  geprüft würde .

Im Gerichtlichen Mahnverfahren wird auch erst nach widerspruch die Rechtmäßigkeit geprüft, sollte ein unterzeichneter Kreditvertrag bestehen hält dieser (von Sittenwiedrigkeit abgesehen) wohl jeder Verhandlung stand.

Und kurz befohr der Schuldner einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Gericht
stellen will , macht der Gläubiger - Bank  eine Abtretung ( Verkauf ) der Forderung
an Inkasso .
Das heilst der Bank hat damit nichts mehr zu tun , und seine Kreditvergabe wird nicht
mehr auf Rechtsmessigkeit geprüft , und nur die Rechtsmessigkeit wie der neue
 Gläubiger- Inkasso  diese Forderung erworben hat , wird geprüft.

Es wird in der Regel gar nicht geprüft

Damit kann der Neue Gleubiger - Inkasso Gerichtlich gegen mich als Schuldner vorgehen,
und der Alte Gleubiger - Bank hatte gebundene Hände , nur paar Drohbriefe und nichts mehr.
Und Als Gläubiger verliere ich die Möglichkeit , dass die Forderung als Unrechtsmässig
Gerichtlich anerkannt würde , was fiel weitere Stress mit diese Forderung ,  sparen würde.

Damit möchte ich keinem was Unterstellen , es ist nur mein Verdacht denn ich Euch
geschildert habe , mit der Bitte Eure Meinung dazu , ob sowas möglich ist .


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ

Die Bank verkauft entweder die Forderung gegen Dich oder tritt sie an ein Inkassounternehmen ab.

Im ersten Fall hat die Bank keine Forderungen mehrr gegen Dich, sondern nur noch das Inkassounternehmen!
Im zweiten Fall hat die Bank nach wie vor eine Forderung gegen Dich, das Inkasso wird nur mit der Eintreibung beauftragt.

Beides hat nix mit verschwörung zu tun  wink
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #4 am: 25. Juli 2010, 16:47:34 »

Die Banken wollen sich die Sachbearbeiter sparen für solchen Mist und beauftragen in Inkassobüro damit. Wir sind einfach billiger und routinierter mit sowas.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. Juli 2010, 16:47:34 »



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Miau
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« Antworten #5 am: 07. August 2010, 23:12:08 »


Hallo gute Leute  hi

Mein Status :
Befinde mich in einem Aussergerichtlichem Einigungsversuch mit
meinem vier Gläubiger - Banken , wens Scheitert werde ich
Verbraucherinsolvenz Beantragen .

Letzte Woche hat schon mein zweite Gläubiger -Bank , die Forderung
 an  Inkasso Firma abgetreten , und mir mitgeteilt das diese Inkasso
mein neue Gläubiger ist für AEV bzw. die Verbraucherinsolvenz .

Meine Fragen dazu : gruebel
1.  Wieso machen Banken sowas , bringt das Vorteile für die Banken ?
2.  Ob solche Forderungsabtretung Nachteile für mich als Schuldner bedeutet ?
3.  Kann ich Rechtliche Schritte gegen solche Abtretungen vornähmen ,
wen ja , welche ?

Bitte um kurtzfrüstige Antworten .


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ

(1) sie machen das, weil es dem Factoring im Kundengespräch entspricht => sie verkaufen die Forderungen mit einem Abschlag weiter und kriegen 100% sicher Bargeld. Wenn sie dagegen zu der Inso-Tabelle anmelden, müßten sie 6 Jahre lang schauen, wieviel prozentual vom pfändbaren Einkommen an sie verteilt wird, wenn der Schuldner überhaupt nen Job kriegt. Im worst case würde die Bank nach 6 Jahren nix kriegen. Da isses besser wenn man die Forderung zu 75% versilbern kann, die restlichen 25% werden als Sonder-AfA gebucht und mindern die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage.

(2) naja, meistens berechnet das Inkassounternehmen einen Aufschlag, d.h. sie schulden denen statt 100% plötzlich 120%. Der TH kann aber durchsetzen, dass nach einer genauen Gebühren und Zinsenrechnung wieder nur die 100% geschuldet werden.
Es kann auch passieren, dass das Inkassobüro schlampt und nicht zur Tabelle anmeldet.

(3) nö, da is nix zu machen
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lucca_m
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« Antworten #6 am: 08. August 2010, 19:36:18 »

Wenn das so ist wie Sie schreiben, Miau, dann wären alle Inkasso-Unternehmen in der Insolvenz...

Da ist ein kleiner Denkfehler in Ihrer Ausführung.
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Christ
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« Antworten #7 am: 12. August 2010, 16:54:53 »

Hallo gute Leute  hi

Danke für Eure Antworten .
Zwei Fragen habe ich noch zur diese „ Inkasso“  Thema.

Kurze Schilderung.
Mein Offene Forderung wurde von Gläubiger - A , an Inkasso -B,
mit allen Rechten und Pflichten Abgetreten .
Wiederum die Inkasso -B , hat ein Inkasso - C , Beauftragt zur
Einzug diese Forderung .
Das Alles nach dem ich mein Aussergerichtlicher Einigungsversuch
mit Gläubiger -A  begonnen habe , und jetzt bekomme ich
Post von Inkasso - C .
Langsam bekomme das Gefühl , in die Irre geführt zu werden.

Meine Fragen dazu .
1.     An wen  soll ich mein Einigungsplan versenden , für die AEV. ,
bzw . mit wem werden die Verhandlungen weitergeführt .  A , B , oder C . ?
2.    Bei der Beantragung der Verbraucherinsolvenz , wer wird in die
Gläubigerverzeichnistabelle  eingetragen , damit auch die  RSB
den  richtigen Gläubiger erwischt.  A , B , oder C . ?

Bitte um Antwort .

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
« Letzte Änderung: 14. August 2010, 16:22:35 von Christ » Gespeichert
Christ
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« Antworten #8 am: 14. August 2010, 16:29:32 »

Hallo gute Leute  hi
 
Keine kann mir helfen ?
Bitte erneut um Beantwortung zuletzt gestellte Fragen.

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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paps
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« Antworten #9 am: 14. August 2010, 18:33:38 »

der aEV betrifft noch Gläubiger A.
Teilt dieser mit, dass an B abgetreten wurde oder B hat sich von sich aus gemeldet, gilt für A das Scheitern.

In das Formular kommt Gläubiger B mit dem Hinweis, dass A an B die Forderung abgetreten hat.

Zur Tabelle meldet Gläubiger c, bei ordnungsgemäßer Beauftragung, sonst B
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Christ
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« Antworten #10 am: 16. August 2010, 09:52:14 »

Hallo gute Leute  hi

Danke Paps für Deine Antwort .

 1.   Du schreibst :
 „der aEV betrifft noch Gläubiger A.
Teilt dieser mit, dass an B abgetreten wurde oder B hat sich von sich aus gemeldet, gilt für A das Scheitern.“

Könte es sein , das wir uns hierzu, falsch verstanden haben , Da Gläubiger Bank - A  ,
und auch kein anderer Gläubiger hat von mir den Einigungsplan für die AEV  noch nicht
zugeschickt bekommen . Es ist im Vorbereitung. Die Gläubiger habe ich nur per Einschreiben
mitgeteilt dass, damit Begine ich die AEV und bitte um Zusendung der aktuelle
Forderungsaufstellung .Als Antwort schreibt Gläubiger- A, ende Juni dass, mit Wirkung von
( Datum zwei Monate früher) wurde diese Forderung an Inkasso -B abgetreten . Kurz danach
 schickt mir die Inkasso - C diese benötigte Forderungsaufstellung, und auch Kopie der
Inkassovollmacht , in der , Inkasso -B erteilt Vollmacht an Inkasso - C die Beitreibungsmassnahmen
durchzuführen.
Nach dem ich es näher Erläutert habe , stimmt noch dass , was Du Paps dazu geschrieben hast ? ,
oder an wem soll ich jetzt mein Einigungsplan versenden ?

2.   Du schreibst :
„In das Formular kommt Gläubiger B mit dem Hinweis, dass A an B die Forderung abgetreten hat.“

Welche Formular meinst du , den Antrag für die Verbraucherinsolvenz , Der beim Gericht
gestellt wird ?

3.  Du schreibst :
„Zur Tabelle meldet Gläubiger c, bei ordnungsgemäßer Beauftragung, sonst B“

Was ist hier gemeint ?


Bitte um Antworten .

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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